Bachelor Musik – Hauptfach Komposition
Hinweise zur Videorunde bzw. Vorprüfung
Bitte reichen Sie Videoaufnahmen gemäß der unten genannten Vorgaben für Ihr Fach über einen Video-Link (Youtube, Vimeo u.ä.) im Online-Bewerbungsportal ein.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Innerhalb eines Stückes sind technische Bearbeitungen jeglicher Art nicht zulässig. Zwischen den Einzelwerken sind Schnitte erlaubt.
Die Repertoireauswahl für die Video-Vorauswahl muss nicht identisch mit dem Repertoire der Präsenzprüfung sein.
In Fächern, in denen Sie andere Dokumente als Videos einreichen, reichen Sie bitte einen Link zu einem Cloud-Ordner (Drive, Dropbox etc.) ein.
Bei bestandener Video-Auswahl erfolgt eine Einladung zur Präsenzprüfung der Aufnahmeprüfung.
1. Runde, Videorunde
Die erste Runde Ihrer Aufnahmeprüfung besteht aus der Bewertung Ihrer künstlerischen Arbeiten.
Reichen Sie einen Link zu einem Cloudordner ein, in dem sich zwei bis drei kompositorische Arbeiten als Partitur, Dokumentation, Audio- oder Videodatei befinden. Verwenden Sie dabei die gängigen Kompressionsformate PDF, MP3, MP4 oder WAVE
Zusätzlich zu Ihren kompositorischen Arbeiten laden Sie bitte auch einen tabellarischen Lebenslauf in den Ordner.
Aufnahmen von instrumentalen Kompositionen ohne Partitur können in der Regel nicht berücksichtigt werden. Elektronisch produzierte Stücke oder Improvisationen können hingegen ohne Partitur eingereicht werden.
Alle Dateien sind folgendermaßen zu benennen:
<Name_Vorname_Studiengang_Komposition_Titel>.<pdf/mp3/mp4>
Also beispielsweise: Meier_Nina_BA_Komposition_Klavierstueck.pdf
Eine Prüfung im instrumentalen Pflichtfach ist nur für Bewerber*innen im Bachelor Komposition erforderlich. Bitte reichen Sie eine ungeschnittene Videoaufnahme Ihres Programms auf dem Pflichtinstrument Ihrer Wahl ein. Ausgenommen sind Bewerber*innen, die bereits an einer anderen Musikhochschule in Deutschland studieren oder über den Abschluss eines Instrumentalstudiums verfügen.
Die Kommission stellt folgende Anforderungen an Ihr Instrumentalspiel:
- Drei Musikstücke unterschiedlicher historischer Kontexte, darunter langsame und schnelle Stücke
- Eines der Stücke entstanden nach 1950, eine Improvisation oder eigene Komposition ist möglich
- Spieldauer des Programms insgesamt ca. 10–15 Minuten
Das Ergebnis der Bewertung der Vorprüfung entscheidet über die Zulassung zu weiteren Teilen der Aufnahmeprüfung. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2. Runde - Präsenzprüfung
Allgemeine Prüfung
A. Hörerziehung (Klausur, 30 Minuten)
1. Bestimmen von Intervallen und Akkorden (tonal).
2. Melodiediktat (freitonal - modal - tonal), zweistimmiges Diktat (tonal), Rhythmusdiktat.
3. Bestimmen von Instrumenten (aus einem Hörbeispiel mit Orchester- bzw. Ensemblemusik).
Ein Muster des Aufnahmetests Hörerziehung findet Sie hier
B. Musiktheorie (Klausur, 30 Minuten)
1. Kenntnis von metrischen Ordnungen und charakteristischen Kadenzbildungen.
2. Bestimmen von Form- und Satztypen anhand von Literaturbeispielen (z.B. Sonate, Fuge, Atonalität).
3. Vierstimmiges Aussetzen einer kurzen, unbezifferten Generalbassstimme.
4. Zwei- oder mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen tonalen Melodie.
5. Stilkunde: 3 Hörbeispiele (je 2 Minuten) sind bezüglich Besetzung – Gattung/Form – Stil/ Epoche – zu bestimmen. Eines der Beispiele ist Neue Musik.
Ein Muster des Aufnahmetests Musiktheorie finden Sie hier.
Mündliche Hauptfachprüfung (Dauer 25 Minuten)
1. Analyse eines vorgelegten Werkes mit Vorbereitungszeit (60 Minuten).
2. Vorstellung einer eigenen Komposition mit anschließendem Kolloquium.
3. Stilkunde: Einordnung von Klang- / Notenbeispielen vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart.