
Bachelor Musik – Blasinstrumente
Im Studiengang Bachelor Musik – Blasinstrumente können Sie im Hauptstudium zahlreiche Spezialisierungen als Schwerpunkte wählen, wie z.B. Nebeninstrumente bzw. Zweitinstrumente, Alte und Neue Musik, Blasorchesterleitung oder auch Jazz & Pop. Eine Besonderheit bildet der „Kombi“-Schwerpunkt, in dem künstlerische und pädagogische Inhalte studiert werden.
Im Bereich der pädagogischen Schwerpunkte bieten wir Spezialisierungen in Richtung Ensembleleitung, Zweitinstrument und EMP. Der Anteil der Korrepetition beträgt bis zu 7 Semesterwochenstunden (SWS).
Daten und Fakten
Prüfungen
Aufnahmeprüfung
Vorbemerkung zur Prüfungsdauer in den künstlerischen Fächern mit freier Programmwahl: Soweit in künstlerischen Teilen mit freier Programmwahl eine Dauer angegeben ist, handelt es sich immer um die Dauer des zu erarbeitenden Programms und nicht um die Dauer der Prüfung. Hinsichtlich der konkreten Dauer einer Aufnahmeprüfung in den künstlerischen Teilen wird auf § 12 Abs. 1 Satz 2 der Immatrikulationssatzung verwiesen.
1.1 Bachelor Musik
A. Allgemeine Prüfung
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Klausur in Hörerziehung (30 Minuten) und einer Klausur in Musiktheorie (30 Minuten). Im Einzelnen wird gefordert:
a) Hörerziehung
- Bestimmen von Intervallen
- Bestimmen von Akkorden
- Melodiediktat tonal (ein- und zweistimmig)
- Rhythmusdiktat
b) Musiktheorie
- Kenntnis von metrischen Ordnungen und charakteristischen Kadenzbildungen.
- Bestimmen von Form- und Satztypen anhand von Literaturbeispielen (z.B. Sonate, Fuge, Atonalität).
- Vierstimmiges Aussetzen einer kurzen, unbezifferten Generalbassstimme.
- Zwei- oder mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen tonalen Melodie.
- Stilkunde: 3 Hörbeispiele (je 2 Minuten) sind bezüglich Besetzung – Gattung/Form – Stil/ Epoche – zu bestimmen. Eines der Beispiele ist Neue Musik.
c) Instrumentales Pflichtfach Klavier
- Vortrag zweier leichter bis mittelschwerer Werke der Klavierliteratur aus verschiedenen Epochen.
- Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage.
B. Prüfung im Hauptfach
Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott:
Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen
Horn:
Enthalten müssen sein:
- Ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
- Ein erster Satz eines Es-Dur-Mozart-Konzerts
Mindestspieldauer 10–15 Minuten
Saxophon:
Drei Werke freier Wahl, etwa im Schwierigkeitsgrad von Jolivet: Fantaisie-Impromptu oder Muczynski: Concerto für Alt-Saxophon. 1 bis 2 Stücke können aus dem Bereich Jazz stammen.
Trompete:
Enthalten müssen sein:
- Mindestens zwei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen, davon eines aus dem 20./21. Jahrhundert (schnelle und langsame Sätze, auch einzelne Sätze möglich)
- Ein Werk für Trompete solo oder eine Solo-Etüde (z.B. aus Arban, 14 Studien oder Charlier)
Mindestspieldauer 10–15 Minuten
Posaune:
Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze), davon ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
Mindestspieldauer 10–15 Minuten
Tuba:
Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze), davon ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
Mindestspieldauer 10–15 Minuten
Begabtenprüfung
Begabtenprüfung für den Bachelor Musik
Die Begabtenprüfung besteht neben der Allgemeinen Prüfung und der Prüfung im Künstlerischen Hauptfach (siehe „Aufnahmeprüfung“ im jeweiligen Studiengang) zusätzlich aus der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung
- Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen
• durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Minuten (2 ½ Stunden).
• durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Minuten). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
• oder durch Vorlage eines Zeugnisses einer fachgebundenen Hochschulreife. - Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
- Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt werden.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
- Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung
- Die Prüfung ist nicht öffentlich.
Schwerpunktprüfung
Hauptfach Fagott
Werke verschiedener Stilrichtungen
Prüfungsdauer ca. 20 Minuten
Hauptfach Horn
Vorbereitung eines Programms von ca. 20 Minuten Dauer. Darin enthalten ein Werk komponiert nach 1945 und eines, das sich davon eindeutig stilistisch unterscheidet.
Hauptfach Klarinette
3 Werke verschiedener Stilrichtungen
Prüfungsdauer ca. 20 Minuten
Hauptfach Oboe
3 Werke verschiedener Stilrichtungen
Prüfungsdauer ca. 20 Minuten
Hauptfach Posaune
Vorbereitung eines Programms von ca. 20 Minuten Dauer. Darin enthalten ein Werk komponiert nach 1945 und eines, das sich davon eindeutig stilistisch unterscheidet.
Hauptfach Saxophon
3 Werke verschiedener Stilrichtungen
Prüfungsdauer ca. 20 Minuten
Hauptfach Trompete
Vorbereitung eines Programms von ca. 20 Minuten Dauer. Darin enthalten ein Werk komponiert nach 1945 und eines, das sich davon eindeutig stilistisch unterscheidet.
Hauptfach Tuba
3 Werke verschiedener Stilrichtungen
Prüfungsdauer ca. 20 Minuten
Abschlussprüfung
Hauptfach Fagott
Bachelor-Prüfung
Für die künstlerisch-instrumentalen Schwerpunkte:
Die beiden Prüfungsteile werden an zwei verschiedenen Tagen abgehalten.
Teil l: Probespielkonzert (W. A. Mozart: Fagottkonzert B-Dur), das ganz und auswendig vorzutragen ist, und 15–20 vorbereitete Orchesterstellen, aus denen in der Prüfung 6–10 abgefragt werden.
Teil II: Vortrag eines selbstgewählten Konzertprogramms von ca. 50 Minuten mit Werken aus mehreren Stilepochen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Für alle anderen Schwerpunkte:
Vortrag eines selbstgewählten Konzertprogramms von ca. 50 Minuten mit Werken aus mehreren Stilepochen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Dauer ca. 50 Minuten
Hauptfach Horn
Bachelor-Prüfung
Für die künstlerisch-instrumentalen Schwerpunkte (auch Kombis):
Die beiden Prüfungsteile werden an zwei verschiedenen Tagen abgehalten.
Teil I: Repertoireprüfung
Zwei der vier gängigen Probespielstücke (Mozart: Konzerte KV 495, KV 447, R. Strauss: Konzert op. 11, H. Neuling: Bagatelle), und 15–20 vorbereitete Orchesterstellen, aus denen in der Prüfung 6–10 abgefragt werden.
Teil II: Rezitalprüfung
Vortrag eines Konzertprogramms von ca. 50 Minuten Dauer. Aus konditionellen Gründen nachvollziehbare Pausen sind zulässig, ebenso das Einbetten des Vortrags in eine öffentliche Veranstaltung der Hochschule (z.B. Vortragsabend oder Doppelprüfung).
Im Programm enthalten müssen sein:
Werke aus drei unterschiedlichen Stilrichtungen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk, das nicht der klassischen Moderne zugerechnet wird. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Alle anderen Schwerpunkte:
Vortrag eines Konzertprogramms von ca. 40 Minuten Dauer. Aus konditionellen Gründen nachvollziehbare Pausen sind zulässig, ebenso das Einbetten des Vortrags in eine öffentliche Veranstaltung der Hochschule (z.B. Vortragsabend oder Doppelprüfung).
Im Programm enthalten müssen sein:
Werke aus drei unterschiedlichen Stilrichtungen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk, das nicht der klassischen Moderne zugerechnet wird. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.
Hauptfach Klarinette
Bachelor-Prüfung
Für die künstlerisch-instrumentalen Schwerpunkte:
Die beiden Prüfungsteile werden an zwei verschiedenen Tagen abgehalten.
Teil l: Probespielkonzert (W. A. Mozart: Klarinettenkonzert A-Dur), das ganz und auswendig vorzutragen ist, und 15–20 vorbereitete Orchesterstellen, aus denen in der Prüfung 6–10 abgefragt werden.
Teil II: Vortrag eines selbstgewählten Konzertprogramms von ca. 50 Minuten mit Werken aus mehreren Stilepochen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Für alle anderen Schwerpunkte:
Vortrag eines selbstgewählten Konzertprogramms von ca. 50 Minuten mit Werken aus mehreren Stilepochen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Dauer ca. 50 Minuten.
Hauptfach Oboe
Bachelor-Prüfung
Für die künstlerisch-instrumentalen Schwerpunkte:
Die beiden Prüfungsteile werden an zwei verschiedenen Tagen abgehalten.
Teil l: Probespielkonzert (W. A. Mozart: Oboenkonzert C-Dur), das ganz und auswendig vorzutragen ist, und 15–20 vorbereitete Orchesterstellen, aus denen in der Prüfung 6–10 abgefragt werden.
Teil II: Vortrag eines selbstgewählten Konzertprogramms von ca. 50 Minuten mit Werken aus mehreren Stilepochen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Für alle anderen Schwerpunkte:
Vortrag eines selbstgewählten Konzertprogramms von ca. 50 Minuten mit Werken aus mehreren Stilepochen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Dauer ca. 50 Minuten
Hauptfach Posaune
Bachelor-Prüfung
Für die künstlerisch-instrumentalen Schwerpunkte (auch Kombis):
Die beiden Prüfungsteile werden an zwei verschiedenen Tagen abgehalten.
Teil I: Repertoireprüfung
Eines der gängigen Probespielstücke und 15–20 vorbereitete Orchesterstellen, aus denen in der Prüfung 6-10 abgefragt werden.
Teil II: Rezitalprüfung
Vortrag eines Konzertprogramms von ca. 50 Minuten Dauer. Aus konditionellen Gründen nachvollziehbare Pausen sind zulässig, ebenso das Einbetten des Vortrags in eine öffentliche Veranstaltung der Hochschule (z.B. Vortragsabend oder Doppelprüfung).
Im Programm enthalten müssen sein:
Werke aus drei unterschiedlichen Stilrichtungen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk, das nicht der klassischen Moderne zugerechnet wird. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Alle anderen Schwerpunkte:
Vortrag eines Konzertprogramms von ca. 40 Minuten Dauer. Aus konditionellen Gründen nachvollziehbare Pausen sind zulässig, ebenso das Einbetten des Vortrags in eine öffentliche Veranstaltung der Hochschule (z.B. Vortragsabend oder Doppelprüfung).
Im Programm enthalten müssen sein:
Werke aus drei unterschiedlichen Stilrichtungen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk, das nicht der klassischen Moderne zugerechnet wird. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms.
Hauptfach Saxophon
Bachelor-Prüfung
Vortrag eines selbstgewählten Konzertprogramms von ca. 50 Minuten mit Werken aus unterschiedlichen Stilrichtungen (gemeint sind Werke, die sich stilistisch deutlich unterscheiden, ein unterschiedlicher Entstehungszeitraum ist hingegen nicht unbedingt erforderlich), darunter mindestens ein Werk der Neuen Musik, das nicht der klassischen Moderne zugeordnet werden kann. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik, Improvisation, Jazz oder anderen Stilrichtungen bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Dauer: ca. 50 Minuten
Hauptfach Trompete
Bachelor-Prüfung
Für die künstlerisch-instrumentalen Schwerpunkte (auch Kombis):
Die beiden Prüfungsteile werden an zwei verschiedenen Tagen abgehalten.
Teil I: Repertoireprüfung
J.Haydn: Trompetenkonzert Es-Dur, 1. & 2.Satz auf der deutschen B-Trompete, und 15–20 vorbereitete Orchesterstellen, aus denen in der Prüfung 6-10 abgefragt werden.
Teil II: Rezitalprüfung
Vortrag eines Konzertprogramms von ca. 50 Minuten Dauer. Aus konditionellen Gründen nachvollziehbare Pausen sind zulässig, ebenso das Einbetten des Vortrags in eine öffentliche Veranstaltung der Hochschule (z.B. Vortragsabend oder Doppelprüfung).
Im Programm enthalten müssen sein:
Werke aus drei unterschiedlichen Stilrichtungen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk, das nicht der klassischen Moderne zugerechnet wird. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Alle anderen Schwerpunkte:
Vortrag eines Konzertprogramms von ca. 40 Minuten Dauer. Aus konditionellen Gründen nachvollziehbare Pausen sind zulässig, ebenso das Einbetten des Vortrags in eine öffentliche Veranstaltung der Hochschule (z.B. Vortragsabend oder Doppelprüfung).
Im Programm enthalten müssen sein:
Werke aus drei unterschiedlichen Stilrichtungen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk, das nicht der klassischen Moderne zugerechnet wird. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Hauptfach Tuba
Bachelor-Prüfung
Für die künstlerisch-instrumentalen Schwerpunkte:
Die beiden Prüfungsteile werden an zwei verschiedenen Tagen abgehalten.
Teil l: Probespielkonzert (R. Vaughan-Williams: Concerto für Tuba), das auswendig vorzutragen ist, und 15–20 vorbereitete Orchesterstellen (10 für Basstuba, 10 für Kontrabasstuba), aus denen in der Prüfung 6–10 abgefragt werden.
Teil II: Vortrag eines selbstgewählten Konzertprogramms von ca. 50 Minuten mit Werken aus mehreren Stilepochen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk. Alternativ kann das Programm auch ausschließlich aus Originalkompositionen für Tuba bestehen. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Für alle anderen Schwerpunkte:
Vortrag eines selbstgewählten Konzertprogramms von ca. 50 Minuten mit Werken aus mehreren Stilepochen, darunter ein nach 1945 komponiertes Werk. Alternativ kann das Programm auch ausschließlich aus Originalkompositionen für Tuba bestehen. Das Programm kann teilweise aus Kammermusik bestehen.
Schriftliche Programmreflexion (Musiktheoretische oder/und kulturgeschichtliche Analyse zu einem oder mehreren Stück(en) des Programms).
Dauer ca. 40 Minuten
Hinweise zur schriftlichen Programmreflexion
Die schriftliche Programmreflexion ist Bestandteil der Abschlussprüfung und soll im Programm der Abschlussprüfung abgedruckt werden.
Die Programmreflexion kann
- einen Kommentar zur Gesamtheit des Programms (Dramaturgie, Ablauf, Zusammenhang der ausgewählten Stücke)
- einen vertiefenden Kommentar zu einem oder mehreren ausgewählten Stück(en) des Programms
- eine Analyse eines der ausgewählten Stücke
- eine musikgeschichtliche Auseinandersetzung mit einem der ausgewählten Stücke enthalten.
Die Programmreflexion muss mindestens einen Umfang von 5.000 Zeichen haben.
In einem Masterstudium kann die Programmreflexion in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden, in einem Bachelorstudium muss sie in deutscher Sprache verfasst werden.
Weitere Studienmöglichkeiten im Bereich Blasinstrumente
Downloads
Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Musik (PDF)
Stand: 04/2023
Immatrikulationssatzung (PDF)
Stand: 01/2025
Modul Musikschul-Praktikum (PDF)
im Studiengang Bachelor Musik und im Ergänzungsstudium Fachdidaktik instrumental/vokal
Stand: 10/2024
Modul Großes Unterrichtspraktikum (PDF)
im Studiengang Bachelor Musik und im Ergänzungsstudium Fachdidaktik instrumental/vokal
Stand: 10/2024
Leitlinien zum Fachdidaktik-Projekt (PDF)
Bachelor mit (künstlerisch)pädagogischem Schwerpunkt und Ergänzungsstudium Fachdidaktik instrumental/vokal
Stand: 05/2020