Die Anforderungen und Voraussetzungen sowie die Ansprechpartner*innen für die einzelnen Studienangebote finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs.
Grundsätzlich sind für alle unsere Studiengänge Aufnahmeprüfungen nötig. Bitte beachten Sie, dass während der Prüfungen Korrepetitor*innen von der HMDK gestellt werden. Die Teilnahme eigener Korrepetitor*innen ist bei den Aufnahmeprüfungen nicht gestattet.
Mögliche Fragen
Wie kann ich mich bewerben?
Die Anmeldung zur Zulassung zur Aufnahmeprüfung ist ausschließlich online über unser Bewerbungsportal möglich. Die Bewerbungsfunktion ist dort während der Bewerbungsfristen aktiviert.
Bitte erstellen Sie nur einen Bewerberaccount!
Möchten Sie sich auf mehrere Studiengänge bewerben? Dann benötigen wir für jeden Studiengang einen ausgedruckten und vollständigen Antrag. Wir benötigen tatsächlich je Antrag alle geforderten Unterlagen, da die Bewerbungsunterlagen an unterschiedliche Prüfungskommissionen gehen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bemühen wir uns, Ihre Unterlagen zeitnah zu bearbeiten. Sie erhalten die Einladungen zur Aufnahmeprüfung mit allen Informationen dazu rechtzeitig per E-Mail. Wir bitten um Ihre Geduld.
Wann kann ich mich bewerben?
- zum Sommersemester 2026: 1. Oktober bis 4. November 2025
- zum Wintersemester 2026/27: 2. März bis 1. April 2026
- zum Sommersemester 2027: 1. Oktober bis 2. November 2026
Welchen Studiengang kann ich nur zum Wintersemester beginnen?
- Bachelor Figurentheater
- Bachelor Sprecherziehung/Sprechkunst
- Bachelor Elementare Musikpädagogik
- Bachelor Jazz & Pop
- Master Jazz
- Master Jazz Komposition
- Master Mediensprechen
- Master Rhetorik
- Master Sprechkunst
- Master Instrumental- und Gesangspädagogik
- Master Theorie und Praxis experimenteller Performance
- Master Neue Musik Ensembleleitung
- die Weiterbildungsmaster (Blasorchesterleitung, Instrumental- und Gesangspädagogik)
- Ergänzungsstudium Elementare Musikpädagogik
Welchen Studiengang kann ich nur zum Sommersemester beginnen?
- Schauspiel
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Folgende Unterlagen schicken Sie bitte in Papierform per Post an das Prüfungsamt, spätestens sieben Kalendertage nach Ende der Bewerbungsfrist:
- ausgedruckter und unterschriebener Online-Antrag
- tabellarischer Lebenslauf mit Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, Schulabschluss, gegebenenfalls bisheriges Studium/Ausbildung und künstlerische Betätigung
- Einzahlungsnachweis über 50 € je Bewerbungsantrag (Bearbeitungsgebühr)
Empfänger: LOK BA-Wü
IBAN: DE 02 6005 0101 7495 5301 02
BIC-CODE: SOLADEST600
Verwendungszweck: 8587200001142 - NAME, VORNAME - Antragsnummer
Bitte geben Sie den unbedingt vollständigen Verwendungszweck an.
Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr von 50 € unbedingt fristgerecht ein, sonst werden wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen. Wir können diese Gebühr nur zurückerstatten, wenn die Aufnahmeprüfung von Seiten der Hochschule abgesagt wird, nicht jedoch, wenn Sie die Prüfung absagen. Die Gebühr gilt zudem nur für die aktuelle Bewerbungsphase. -
Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturzeugnis)
Ohne Nachweis der allgemeinen Hochschulreife benötigen wir Ihre Erklärung, dass Sie an unserer Begabtenprüfung teilnehmen werden. (siehe 58, Abs. 7 LHG) -
bei Bewerber*innen für den Studiengang Figurentheater ein ärztliches Gutachten über die körperlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Berufs als Figurenspieler*in (es wird kein phonetisches Gutachten benötigt)
-
bei Bewerber*innen für den Studiengang Sprecherziehung/Sprechkunst ein HNO-ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass keine Stimm- und Sprechstörungen vorliegen
-
bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
-
Bewerber*innen, die bereits an einer anderen Hochschule studiert haben, schicken bitte ein aktuelles Transcript of Records mit
-
ein Deutsch-Sprachzertifikat B2 (B2.1 und B2.2) verpflichtend für alle Bachelor- und Masterstudiengänge zur Immatrikulation (spätstens bis zum Ende des 1. Fachsemesters)
Bis wann müssen die Unterlagen vorliegen?
Bitte den Antrag „Bewerbung auf einen Studienplatz zum …“ ausdrucken und unterschrieben, bis spätestens 1 Woche nach Bewerbungsschluss (Poststempel gilt), an die HMDK Stuttgart (Prüfungsamt) postalisch schicken. Die Adresse ist bereits auf dem Antrag vermerkt. Per E-Mail eingereichte Unterlagen können wir leider nicht bearbeiten.
Welche Gebühren kommen für die Bewerbung und im Studium auf mich zu?
Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € je Bewerbungsantrag.
Bitte zahlen Sie die Gebühr auf folgendes Konto:
Empfänger: LOK BA-Wü
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
BIC-CODE: SOLADEST600
Verwendungszweck: 8587200001142 - NAME, VORNAME - Antragsnummer
Bitte geben Sie den Verwendungszweck vollständig an. Die 13-stellige Nummer ist zwingend erforderlich für die korrekte Zuordnung zu unserer Hochschule!
Ist die Bearbeitungsgebühr von 50 € nicht rechtzeitig auf unser Konto eingegangen, kann die Bewerbung für das angegebene Semester nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir können diese Gebühr nur rückerstatten, wenn die Aufnahmeprüfung von Seiten der Hochschule abgesagt wird, nicht jedoch, wenn Sie die Prüfung aus persönlichen Gründen absagen. Die Gebühr kann auch nicht in die nächste Bewerbungsphase übertragen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Semesterbeitrag und den zusätzlich anfallenden Studiengebühren.
Benötige ich ein Abitur um an der HMDK zu studieren? (Begabtenprüfung)
Ein Abitur ist nicht zwingend notwendig. Da Sie keine allgemeine Hochschulreife (Abitur) nachweisen können, müssen Sie an der Begabtenprüfung (Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung) teilnehmen.
Es handelt sich um einen schriftliche Klausur, die ca. 2 ½ Stunden dauert. Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erhalten Sie eine Einladung zum mündlichen Prüfungsteil.
- Schriftliche Prüfung:
In der Klausur erhalten Sie einen Text bzw. Textausschnitte, die Sie unter vorgegebenen Aufgabenstellungen bearbeiten sollen (Bearbeitungszeit: 150 min.).
- Kolloquium:
In einem freien Gespräch kommen wir nochmals auf Ihre Klausur zurück. Außerdem diskutieren wir Themen, die im Zusammenhang mit Ihrem Studienfach stehen, fragen nach Ihrer Studienmotivation und verschaffen uns einen Eindruck von Ihrer Allgemeinbildung (Dauer: ca. 30 min mit mehreren Teilnehmern in der Gruppe).
Zur Vorbereitung auf die mündliche und schriftliche Prüfung empfehlen wir Ihnen die folgenden Publikationen zur Lektüre, die in allen größeren Bibliotheken und z.T. im Internet verfügbar sind:
- eine deutschsprachige Tageszeitung
- die aktuelle Ausgabe der nmz (Neue Musik Zeitung)
- eine aktuelle Ausgabe der Zeitschrift Üben und Musizieren oder der Zeitschrift Das Orchester oder der Opernwelt (vor allem für Gesangstudierende) bzw. eine Ausgabe von Theater heute (für Sprecherzieher, Figurentheater und Schauspiel)
- eine Komponistenbiographie Ihrer Wahl (auch Jazz) bzw. eine Biographie über einen Interpreten/ Darsteller/in oder Regisseur/in Ihrer Wahl, der das Instrument spielen bzw. dem Rollenfach angehören sollte, das auch Sie studieren möchten (für Sprecherzieher und Figurentheater gilt Entsprechendes).
Bei Vorlage von folgenden Hochschulzulassungszertifikaten kann die Teilnahme an der Begabtenprüfung noch einmal geprüft werden:
- Gaokao (China)
- YKS -Yüksekögretim Kurumlari Sinavi: TYT und AYT (Türkei)
- College Scholastic Ability Test (Korea)
- General Schikastic Ability Test (Taiwan)
Benötige ich einen deutschen Sprachnachweis?
- Ausländische Studienbewerber*innen benötigen für einen Bachelor- und Masterstudiengang ein Deutsch B2 Zertifikat (B2.1 UND B2.2)
- Ausländische Studienbewerber*innen benötigen für den Master Musikpädagogische Forschung ein Deutsch C 2 Zertifikat
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Deutsch B2 / C2 Zertifikats bis spätestens zum Ende des 1. Fachsemester die Vorraussetzung für Ihr weiteres Studium ist. Ein fehlendes B2 /C2 Zertifikat hat die Exmatrikulation zur Folge.
Vor der Bewerbung sollten Sie bereits auf dem Niveau B1 sein. So können Sie in den Semesterferien vor dem Studienbeginn online einen B2.1 Intensivkurs besuchen. In Ihrem 1. Fachsemester können Sie anschließend parallel zu Ihrem Studium das Niveau B2.2 in Präsenz erlangen.
Wir empfehlen hierzu die Kurse von VESPA zu nutzen. Hier finden Sie unsere VESPA Sprachangebote.
Hier können Sie Ihre bereits erworbenen Sprachkenntnisse prüfen.
Ich studiere bereits an der HMDK
Auch für Sie ist eine hausinterne Bewerbungen ausschließlich online im Studierendenportal möglich. Dies gilt für einen folgenden als auch für einen zusätzlichen Studiengang. Bitte beachten Sie, dass auch hier eine Bearbeitungsgebühr von 50 € je Bewerbungsantrag anfällt. Ohne die Online-Anmeldung können hausinterne Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.
Ausgenommen hiervon sind Studierende, die vom Bachelor Lehramt in Master Lehramt übergehen. Hier genügt eine schriftliche Information an das Prüfungsamt.
Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?
Aufgrund meist sehr hoher Bewerberzahlen bitten wir um Verständnis, dass wir keine Auskünfte über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen geben können. Die Bearbeitung kann ca. 4 Wochen dauern. Sobald Ihre Unterlagen bearbeitet wurden, können Sie dies am geänderten Status im Bewerbungsportal erkennen. Bitte haben Sie etwas Geduld und sehen von telefonischen Anfragen ab.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Aufnahmeprüfung!
Infos für ausländische Studierende
Hinweise für Studienbewerber*innen aus der Volksrepublik China
Die APS Bescheinigung (Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle, Kulturreferat der Deutschen Botschaft Peking)
Aufgrund eines Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 17.03.2006 i.d.F. vom 10.12.2015 werden alle Studienbewerber*innen aus der Volksrepublik China gebeten, vor der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung an der HMDK Stuttgart zusätzliche Nachweise vorzulegen.
Das bedeutet:
- Sie studieren in China oder haben ihr dortiges Studium bereits abgeschlossen:
Eine Bewerbung an der HMDK Stuttgart ist nur unter Vorlage einer APS-Bescheinigung möglich. Dafür müssen Sie sich online anmelden und anschließend die ausgedruckte Anmeldebestätigung sowie die weiteren benötigten Unterlagen bei der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Peking vorgelegen. Diese nimmt eine Begutachtung Ihrer Unterlagen vor und lädt Sie ggf. zu einem Gespräch ein. Bei positivem Überprüfungsergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Diese Bescheinigung schicken Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an die HMDK. Bewerber*innen, welche die Bescheinigung und die Einladung zur Aufnahmeprüfung vorlegen, wird von der Deutschen Botschaft in einem vereinfachten Verfahren ein Visum erteilt. Auch Bewerber*innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, müssen der HMDK eine APS-Bescheinigung vorlegen. - Sie haben in China noch nicht studiert:
Eine Bewerbung an der HMDK Stuttgart ist nur unter Vorlage der Kopie einer Nichtprüfbarkeitsbescheinigung möglich. Diese Bescheinigung erhalten Sie nur, wenn Sie die Einladung zur Aufnahmeprüfung an der HMDK Stuttgart bekommen haben. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Hinweise für Studienbewerber*innen aus Indien
Die APS-Bescheinigung
Indische Studenten, die ein deutsches Studentenvisum beantragen möchten, müssen ihre Studienleistungen vom Academic Evaluation Center (APS) bewerten lassen und ein APS-Zertifikat erhalten, bevor sie einen Visumantrag stellen. Eine Antragstellung ist vom 01. November 2022 möglich.
Das bedeutet:
Sie studieren in Indien oder haben ihr dortiges Studium bereits abgeschlossen:
Dafür müssen Sie sich online anmelden und anschließend die ausgedruckte Anmeldebestätigung sowie die weiteren benötigten Unterlagen bei der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Neu-Dehli vorgelegen. Diese nimmt eine Begutachtung Ihrer Unterlagen vor und lädt Sie ggf. zu einem Gespräch ein. Bei positivem Überprüfungsergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung schicken Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an die Hochschule.
Bewerber*innen, welche die Bescheinigung und die Einladung zur Aufnahmeprüfung vorlegen, wird von der Deutschen Botschaft in einem vereinfachten Verfahren ein Visum erteilt.
Auch Bewerber*innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, müssen der HMDK eine APS-Bescheinigung vorlegen.
FAQs
FAQ – Fragen Rund um die Bewerbung (PDF)
Stand: 05/2025





















