Pro Semester fällt eine Gebühr an, die Sie als Studierende zahlen, um an der HMDK zu studieren und um die bestmögliche Betreuung zu erhalten. Der Beitrag kann sich pro Semester geringfügig ändern. Daher ist es wichtig, sich regelmäßig im Studierendenportal über die individuellen Gebühren und Beiträge zu informieren.
Semesterbeitrag ab Sommersemester 2025:
ACHTUNG - ERHÖHUNG VERWALTUNGSKOSTENBEITRAG!
| Verwaltungskostenbeitrag | 80,00 € |
| Studierendenwerksbeitrag | 96,50 € |
| GESAMT: | 176,50 € |
Es wird keine Gebührenänderung zum Wintersemester 2025/26 geben.
Bitte beachten Sie, dass eventuell zusätzlich Studiengebühren (z.B. für ausländische Studierende aus nicht EU-Ländern/nicht EWR Ländern, Zweitstudium, Konzertexamen etc.) anfallen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dieser Infoseite oder folgenden Dokumenten:
Hochschulgebührensatzung (PDF)
Stand: 02/2022
Übersicht Studiengebühren Sommersemester 2025 (PDF)
Wichtige Fragen zur Zahlung
Wie setzt sich der Beitrag zusammen?
Auf welches Bankkonto muss ich das Geld überweisen?
Was passiert, wenn ich vergesse zu zahlen?
Hinweis zur Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
Besonderheit für das Lehramt
Die Rückmeldung
Informationen für internationale Studierende
Auskunftsformular Internationale Studierende (Gebühren) (PDF)
für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit Internationaler Studierender
Information Form for International Students (tuition fees) (PDF)
to establish whether the obligation to pay tuition fees according to section 5 of the act on higher education fees of the Land of Baden-Württemberg
Infoblatt Studiengebühren ab Wintersemester 2017/18 (PDF)
Hinweis:
Die HMDK Stuttgart führt das Verfahren zur Gebührenerhebung (Semesterbeitrag & ggf. anfallende weitere Gebühren) inklusive Anhörung elektronisch durch. Die Gebührenbescheide werden ausschließlich elektronisch übermittelt bzw. im Studierendenportal bereitgestellt (Karteikarte „Bescheide/Bescheinigungen“). Gebühren und Beiträge, für die ein Gebührenbescheid nicht erforderlich ist, finden sich im Studierendenportal unter der Karteikarte „Zahlungen“. Hierfür ist ein elektronischer Zugang iSd. § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) erforderlich.
Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bzw. der Bereitstellung einer E-Mail-Adresse durch die HMDK Stuttgart gilt der Zugang nach § 3a LVwVfG als eröffnet. Sofern Sie glaubhaft machen, dass Ihnen die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist, sind Ausnahmeregelungen möglich.





















