Die Eignungsprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
1. Prüfung im Hauptinstrument bzw. Gesang, Dauer ca. 15 Minuten.
Vortrag von 3 Sätzen aus Werken unterschiedlicher Epochen oder Stilistiken.
Gesang: Vortrag von Werken der Gesangsliteratur aus mindestens 3 unterschiedlichen Epochen bzw. Stilistiken, darunter ein klassisches Werk des 20./21. Jahrhunderts, ein Solo-a-cappella- Werk (Choral, Volkslied o. ä.), Musical/Jazz/Pop gilt als eigene Stilepoche.
Dauer des Programms: ca. 30 min. Eine Frage zur Stimmphysiologie nach Maßgabe der Kommission.
Jazz-Gesang:
Vortrag zweier Stücke unterschiedlicher Stilistik, davon eines mit Improvisation.
Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.
Jazz-Schlagzeug
Vortrag zweier Stücke unterschiedlicher Stilistik mit Soloimprovisation bzw. Tradings (z.B. "4er").
Solovortrag eines Werkes nach notierter Vorlage (Snare oder Mallets oder Drumset Transkription)
Eine Rhythmusgruppe wird gestellt.
Andere Jazz-Instrumente:
Vortrag zweier Stücke unterschiedlicher Stilistik mit Improvisation.
Ein Rhythmusgruppe oder Klavierbegleitung wird gestellt.
2. Prüfung im Musiktheorie, Dauer ca. 20 Minuten.
Kolloquium über ein vorgelegtes Werk mit ca. 60 min. Vorbereitungszeit.
Das Werk ist aus dem Zeitraum Klassik – 20. Jahrhundert.
3. Prüfung im Schulpraktischen Klavierspiel, Dauer ca. 15 Minuten.
Prüfung zu Aufgaben mit schulpraktischem Bezug mit und ohne Vorbereitung.
Es werden ca. 30 min. Vorbereitungszeit direkt vor der Prüfung gegeben.
4. Prüfung im Pflichtfach Gesang (entfällt bei Hauptfach Gesang), Dauer ca. 7-10 Minuten
Vortrag von Werken der Gesangsliteratur aus mindestens drei unterschiedlichen Epochen bzw. Stilistiken, darunter ein klassisches Werk des 20./21. Jahrhunderts, sowie ein solistisches Stück (Volkslied, Choral o. ä.); Musical/Jazz/Pop gilt als eigene Stilepoche. Dauer des Programms:
ca. 20 min. Eine Frage zur Stimmphysiologie nach Maßgabe der Kommission.
5. Prüfung in Ensembleleitung, Dauer ca. 15 Minuten
Kurze Probe mit einem Vokalensemble.
Das Prüfungsstück wird 2 Wochen vor der Prüfung zugeschickt.
6. Prüfung in einem wissenschaftlichen Fach
Vorlage einer längeren wissenschaftlichen Hausarbeit und Kolloquium über ein selbst gewähltes wissenschaftliches Thema (ca. 15 min.)
Die Wahl des wissenschaftlichen Faches (Musikwissenschaft, Musikpädagogik oder Musikvermittlung), das Einreichen einer schriftlichen Arbeit sowie die Angabe des Themas für das Kolloquium erfolgen bis zum 15. Mai (Eignungsprüfung zum Wintersemester) bzw. 15. Dezember (Eignungsprüfung zum Sommersemester) beim Prüfungsamt.
Voraussetzungen
- Nach Rahmen---VO § 2 (8) setzt „der Zugang zu einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang (...) den Nachweis über den Abschluss eines lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs nach § 1 Abs. 4 voraus, der Studienanteile von zwei Fachwissenschaften und ihren Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien umfasst.
- In Ausnahmefällen ist der Zugang zu einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang auch nach Abschluss eines Fachbachelorstudiengangs möglich, der lehramtsbezogene Elemente gemäß Satz 1 enthält.“
- Daneben ist nach Rahmen---VO § 2 (6) „der Übergang von einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang auf einen auf ein anderes Lehramt bezogenen Masterstudiengang (...) auch hochschulübergreifend möglich. Gegebenenfalls fehlende fachliche Qualifikationen und schulpraktische Studien sind nachzuholen.“
- In § 6 (7) der Rahmen---VO ist geregelt, dass „bei Bestehen des Bachelorabschlusses in Musik (...) mit Lehramtsanteilen und einem Weiterstudium des Masterstudiengangs mit Abschluss Master of Education in Musik (...) keine neuerliche Eignungsprüfung (erfolgt). Der bestandene Bachelorabschluss in Musik (...) ersetzt diese.
- Zum Eintritt in den Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education (...im Fach) Musik erfolgen künstlerische Eignungsprüfungen, wenn ein Neueintritt in die Hochschule oder in den Studiengang erfolgt.“