Vorbemerkung zur Prüfungsdauer in den künstlerischen Fächern mit freier Programmwahl: Soweit in künstlerischen Teilen mit freier Programmwahl eine Dauer angegeben ist, handelt es sich immer um die Dauer des zu erarbeitenden Programms und nicht um die Dauer der Prüfung. Hinsichtlich der konkreten Dauer einer Aufnahmeprüfung in den künstlerischen Teilen wird auf § 12 Abs. 1 Satz 2 der Immatrikulationssatzung verwiesen.
Hinweise zur Videorunde bzw. Vorprüfung
Bitte reichen Sie Videoaufnahmen gemäß der unten genannten Vorgaben für Ihr Fach über einen Video-Link (Youtube, Vimeo u.ä.) im Online-Bewerbungsportal ein.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Innerhalb eines Stückes sind technische Bearbeitungen jeglicher Art nicht zulässig. Zwischen den Einzelwerken sind Schnitte erlaubt.
Die Repertoireauswahl für die Video-Vorauswahl muss nicht identisch mit dem Repertoire der Präsenzprüfung sein.
In Fächern, in denen Sie andere Dokumente als Videos einreichen, reichen Sie bitte einen Link zu einem Cloud-Ordner (Drive, Dropbox etc.) ein.
Bei bestandener Video-Auswahl erfolgt eine Einladung zur Präsenzprüfung der Aufnahmeprüfung.
1. Runde Videorunde Horn / Posaune:
- Zwei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen, davon ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert.
- Mindestspieldauer insgesamt ca. 10–15 Minuten
- Die Aufnahmen können mit oder ohne Klavierbegleitung sein.
1. Runde Videorunde Klarinette:
- Ein freigewähltes Stück (ein langsamer Satz/Teil und ein schneller Satz/Teil)
- Eine frei gewählte Tonleiter „Staccato“ in schnellstmöglichem Tempo von der tiefen Lage bis in ganz hohe Register (z. B. F3 oder G3) und wieder nach unten in durchgehenden Sechzehntel- Noten (wie in Baermann / Hofmeister -Schule).
1. Runde Videorunde Querflöte:
- Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze).
- Mindestspieldauer insgesamt ca. 10–20 Minuten
- Die Aufnahmen können mit oder ohne Klavierbegleitung sein.
2. Runde Präsenzprüfung:
A. Allgemeine Prüfung
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Klausur in Hörerziehung (30 Minuten) und einer Klausur in Musiktheorie (30 Minuten). Im Einzelnen wird gefordert:
a) Hörerziehung
- Bestimmen von Intervallen
- Bestimmen von Akkorden
- Melodiediktat tonal (ein- und zweistimmig)
- Rhythmusdiktat
b) Musiktheorie
- Kenntnis von metrischen Ordnungen und charakteristischen Kadenzbildungen.
- Bestimmen von Form- und Satztypen anhand von Literaturbeispielen (z.B. Sonate, Fuge, Atonalität).
- Vierstimmiges Aussetzen einer kurzen, unbezifferten Generalbassstimme.
- Zwei- oder mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen tonalen Melodie.
- Stilkunde: 3 Hörbeispiele (je 2 Minuten) sind bezüglich Besetzung – Gattung/Form – Stil/ Epoche – zu bestimmen. Eines der Beispiele ist Neue Musik.
c) Instrumentales Pflichtfach Klavier
- Vortrag zweier leichter bis mittelschwerer Werke der Klavierliteratur aus verschiedenen Epochen.
- Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage.
B. Prüfung im Hauptfach
Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott:
- Drei Werke aus jeweils verschiedenen Stilepochen
Horn:
Enthalten müssen sein:
- Ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
- Ein erster Satz eines Es-Dur-Mozart-Konzerts
- Mindestspieldauer 10–15 Minuten
Saxophon:
- Drei Werke freier Wahl, etwa im Schwierigkeitsgrad von Jolivet: Fantaisie-Impromptu oder Muczynski: Concerto für Alt-Saxophon. 1 bis 2 Stücke können aus dem Bereich Jazz stammen.
Trompete:
Enthalten müssen sein:
- Mindestens zwei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen, davon eines aus dem 20./21. Jahrhundert (schnelle und langsame Sätze, auch einzelne Sätze möglich)
- Ein Werk für Trompete solo oder eine Solo-Etüde (z.B. aus Arban, 14 Studien oder Charlier)
- Mindestspieldauer 10–15 Minuten
Posaune:
- Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze), davon ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
- Mindestspieldauer 10–15 Minuten
Tuba:
- Drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze), davon ein Werk aus dem 20./21. Jahrhundert
- Mindestspieldauer 10–15 Minuten