Bachelor Musik
A. Allgemeine Prüfung
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Klausur in Hörerziehung (30 Minuten) und einer Klausur in Musiktheorie (30 Minuten).
Im Einzelnen wird gefordert:
a) Hörerziehung
- Bestimmen von Intervallen
- Bestimmen von Akkorden
- Melodiediktat tonal (ein- und zweistimmig)
- Rhythmusdiktat
b) Musiktheorie
- Kenntnis von metrischen Ordnungen und charakteristischen Kadenzbildungen.
- Bestimmen von Form- und Satztypen anhand von Literaturbeispielen (z.B. Sonate, Fuge, Atonalität).
- Vierstimmiges Aussetzen einer kurzen, unbezifferten Generalbassstimme.
- Zwei- oder mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen tonalen Melodie.
- Stilkunde: 3 Hörbeispiele (je 2 Minuten) sind bezüglich Besetzung – Gattung/Form – Stil/ Epoche – zu bestimmen. Eines der Beispiele ist Neue Musik.
c) Instrumentales Pflichtfach Klavier
- Vortrag zweier leichter bis mittelschwerer Werke der Klavierliteratur aus verschiedenen Epochen.
- Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage.
B. Prüfung im Hauptfach Akkordeon:
Drei Werke (auch Werkteile) verschiedener Stilistiken.