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Im Studiengang Bachelor Musik – Streichinstrumente, Harfe können im Hauptstudium im Bereich der Profile zahlreiche Spezialisierungen neu als Schwerpunkte gewählt werden, wie z.B. Zweitinstrumente, Alte und Neue Musik oder auch Jazz & Pop. Eine Besonderheit bildet der „Kombi“-Schwerpunkt, in dem künstlerische und pädagogische Inhalte studiert werden. Im Bereich der pädagogischen Schwerpunkte sind Spezialisierungen in Richtung Ensembleleitung, Zweitinstrument und EMP wählbar. Der Anteil der Korrepetition beträgt bis zu 7 SWS.
Daten und Fakten
Prüfungen
Aufnahmeprüfung
Bachelor Musik
Hinweise zur Videorunde bzw. Vorprüfung
Bitte reichen Sie Videoaufnahmen gemäß der unten genannten Vorgaben für Ihr Fach über einen Video-Link (Youtube, Vimeo u.ä.) im Online-Bewerbungsportal ein.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Innerhalb eines Stückes sind technische Bearbeitungen jeglicher Art nicht zulässig. Zwischen den Einzelwerken sind Schnitte erlaubt.
Die Repertoireauswahl für die Video-Vorauswahl muss nicht identisch mit dem Repertoire der Präsenzprüfung sein.
In Fächern, in denen Sie andere Dokumente als Videos einreichen, reichen Sie bitte einen Link zu einem Cloud-Ordner (Drive, Dropbox etc.) ein.
Bei bestandener Video-Auswahl erfolgt eine Einladung zur Präsenzprüfung der Aufnahmeprüfung.
1. Runde Videorunde Harfe:
- Drei Sätze/Werke aus 3 verschiedenen Stilepochen (langsame und schnelle Sätze)
- Mindestspieldauer insgesamt ca. 10–15 Minuten
- Die Aufnahmen können mit oder ohne Klavierbegleitung sein.
Bitte ergänzen Sie Ihre Stücke durch ein Video-Statement, in dem Sie folgende Fragen beantworten:
- Warum wird ein Studium an der HMDK Stuttgart angestrebt?
- Wie lange erlernen Sie schon das Instrument Harfe?
- Was ist Ihr Berufsziel?
1. Runde Videorunde Kontrabass:
- Ein erster Satz eines klassischen Konzertes (z. B. Capuzzi, Cimador o.ä.)
- Die Aufnahmen können mit oder ohne Klavierbegleitung sein.
1. Runde Videorunde Viola:
- 3-4 kontrastierende Werke/Sätze verschiedener Stile/Epochen, darunter eine Etude.
- Beide Stilepochen, Barock und Klassik, können vertreten sein, beide Epochen müssen aber nicht vertreten sein.
- Ein Werk entweder aus dem Barock oder der Klassik sollte im Programm sein. Aus dem 20./21. Jahrhundert können auch zwei Werke vorgetragen werden, wenn sie in unterschiedlicher Stilistik sind (auch einzelne oder mehrere Sätze aus Konzerten, Suiten oder Sonaten sind zulässig).
- Spieldauer insgesamt ca. 20 Minuten
1. Runde Videorunde Violine:
- Zwei Werke nach freier Wahl aus verschiedenen Epochen - Solo oder mit Klavierbegleitung
- (zwei Ausschnitte insgesamt ca. 10 Minuten)
1. Runde Videorunde Violoncello:
- Drei Sätze/Werke verschiedener Epochen (die Stücke müssen nicht unbedingt vollständig gespielt werden). Das Repertoire darf (muss aber nicht unbedingt) Stücke aus dem Repertoire der Präsenzaufnahmeprüfung enthalten
- Spieldauer Video mindestens 20 Minuten insgesamt
- Die Aufnahmen können mit oder ohne Klavierbegleitung sein.
2. Runde Präsenzprüfung
A. Allgemeine Prüfung
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Klausur in Hörerziehung (30 Minuten) und einer Klausur in Musiktheorie (30 Minuten).
Im Einzelnen wird gefordert:
a) Hörerziehung
- Bestimmen von Intervallen
- Bestimmen von Akkorden
- Melodiediktat tonal (ein- und zweistimmig)
- Rhythmusdiktat
b) Musiktheorie
- Kenntnis von metrischen Ordnungen und charakteristischen Kadenzbildungen.
- Bestimmen von Form- und Satztypen anhand von Literaturbeispielen (z.B. Sonate, Fuge, Atonalität).
- Vierstimmiges Aussetzen einer kurzen, unbezifferten Generalbassstimme.
- Zwei- oder mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen tonalen Melodie.
- Stilkunde: 3 Hörbeispiele (je 2 Minuten) sind bezüglich Besetzung – Gattung/Form – Stil/ Epoche – zu bestimmen. Eines der Beispiele ist Neue Musik.
c) Instrumentales Pflichtfach Klavier
Pflichtfach Klavier für alle instrumentalen Hauptfächer außer Harfe, Cembalo und Gitarre:
- Vortrag zweier leichter bis mittelschwerer Werke der Klavierliteratur aus verschiedenen Epochen.
- Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage.
B. Prüfung im Hauptfach:
- Violine: Drei Sätze aus Werken verschiedener Epochen; eine Etüde oder Caprice
Aus dem Gesamtprogramm werden Ausschnitte gehört.
- Viola: Drei Sätze aus Werken verschiedener Epochen; eine Etüde
- Violoncello: Drei Sätze aus Werken verschiedener Epochen; eine Etüde
- Kontrabass: Tonleitern und Dreiklang über zwei Oktaven. Eine Etüde aus F. Simandl Bd. 7, Storch-Hrabe oder vergleichbares; ein langsamer und ein schneller Satz einer Barocksonate (z.B. Marcello, de Fesch, o.ä.); ein erster Satz eines klassischen Konzertes (z.B. Capuzzi, Cimador o.ä.)
- Harfe:
Zwei Etüden (Bochsa, Thomas, Posse), ein Literaturstück
Begabtenprüfung
Begabtenprüfung für den Bachelor Musik
Die Begabtenprüfung besteht neben der Allgemeinen Prüfung und der Prüfung im Künstlerischen Hauptfach (siehe „Aufnahmeprüfung“ im jeweiligen Studiengang) zusätzlich aus der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung
- Die für das Studium hinreichende Allgemeinbildung wird nachgewiesen
• durch eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Sie bezieht sich auf einen Text mit aktueller Thematik mit kulturellem Bezug. Die Bearbeitungszeit beträgt 150 Minuten (2 ½ Stunden).
• durch ein den Aufsatz ergänzendes Kolloquium (ca. 20 Minuten). Dieses bezieht sich auf Inhalte, Voraussetzungen und kulturelle Kontexte des angestrebten Studienfaches. Es soll Aufschluss über die Studierfähigkeit, das besondere Interesse am Studienfach und den Stand der Allgemeinbildung geben. Das Kolloquium kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden, wobei bei Gruppenprüfungen die Prüfungszeit auf die einzelnen Teilnehmer etwa gleichmäßig zu verteilen ist.
• oder durch Vorlage eines Zeugnisses einer fachgebundenen Hochschulreife. - Über die schriftliche und die mündliche Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen.
- Die Prüfungskommission der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung besteht aus zwei Hochschullehrern, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen haben.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung kann nur einmal und nur in allen Teilen wiederholt werden.
- Die Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen jeweils mit mindestens 13 Punkten bewertet worden sind.
- Rücktritt, Unterbrechung, Ausschluss von der Prüfung der für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung
- Die Prüfung ist nicht öffentlich.
Weitere Dokumente zum Studiengang (Studien- und Prüfungsordnung, Modulbeschreibungen, Prüfungsanforderungen etc.) befinden sich im internen Bereich.
Downloads
Immatrikulationssatzung (PDF)
Stand: 06/2026























