Bachelor Musik
A. Allgemeine Prüfung
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Klausur in Hörerziehung (30 Minuten) und einer Klausur in Musiktheorie (30 Minuten).
Im Einzelnen wird gefordert:
a) Hörerziehung
- Bestimmen von Intervallen
- Bestimmen von Akkorden (tonal)
- Melodiediktat (freitonal-modal-tonal)
- Zweistimmiges Diktat (tonal)
- Rhythmusdiktat
- Bestimmen von Instrumenten (aus einem Hörbeispiel mit Orchester- bzw. Ensemblemusik)
b) Musiktheorie
- Kenntnis von metrischen Ordnungen und charakteristischen Kadenzbildungen.
- Bestimmen von Form- und Satztypen anhand von Literaturbeispielen (z.B. Sonate, Fuge, Atonalität).
- Vierstimmiges Aussetzen einer kurzen, unbezifferten Generalbassstimme.
- Zwei- oder mehrstimmige Bearbeitung einer gegebenen tonalen Melodie.
- Stilkunde: 3 Hörbeispiele (je 2 Minuten) sind bezüglich Besetzung – Gattung/Form-Stil/Epoche – zu bestimmen. Eines der Beispiele ist Neue Musik.
c) Vokal-instrumentales Pflichtfach
Pflichtfach Klavier für HF Gesang und alle instrumentalen Hauptfächer außer Klavier, Harfe, Cembalo und Gitarre:
- Vortrag zweier leichter bis mittelschwerer Werke der Klavierliteratur aus verschiedenen Epochen.
- Vom-Blatt-Spiel einer leichten Vorlage.
Für die Hauptfächer Orchesterdirigieren, Chordirigieren, Komposition und Musiktheorie gelten besondere Bedingungen.
B. Prüfung im Hauptfach Chordirigieren:
Für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist:
Sprachprüfung: Überprüfung der Deutschkenntnisse in mündlicher und/oder schriftlicher Form im Hinblick auf die Gegebenheiten der Arbeit mit dem Orchester bzw. dem Chor. Das Bestehen der Sprachprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Prüfungsteilen.
Hauptinstrument
Vortrag von drei Werken aus drei unterschiedlichen Epochen
Hauptinstrument Gesang
Drei Kunstlieder oder Arien aus verschiedenen Epochen, zwei Volkslieder, jeweils mehrere Strophen, sind ohne Begleitung vorzusingen. Die Kunst- und Volkslieder sollen auswendig vorgetragen werden. Zusätzlich muss ein Stück vom Blatt vorgesungen werden. Bereiten Sie bitte zusätzlich einen kurzen gesprochenen Text von einer min. Dauer vor, den Sie auswendig vortragen oder auch vom Blatt ablesen dürfen.
Klavier*:
Vortrag von drei Werken aus drei unterschiedlichen Epochen (*wenn Klavier nicht Hauptinstrument ist)
Gesang*:
(*wenn Gesang nicht Hauptinstrument ist)
Zwei Kunstlieder oder Arien aus verschiedenen Epochen. Zwei Volkslieder, jeweils mehrere Strophen, sind ohne Begleitung vorzusingen. Die Kunst- und Volkslieder sollen auswendig vorgetragen werden. Zusätzlich muss ein Stück vom Blatt vorgesungen werden.
Bereiten Sie bitte außerdem einen kurzen gesprochenen Text von ca. 1 min. Dauer vor, den Sie auswendig vortragen oder auch vom Blatt ablesen dürfen.
Partiturspiel:
1. Vorbereitetes sinfonisches Werk der Wiener Klassik (z.B. langsamer Satz einer Sinfonie von Mozart oder Haydn)
2. Blattspiel einer Chorpartitur
Vom-Blatt-Spiel:
Klavierauszug mit Gesangsstimme (mindestens markiert).
Dirigieren:
Probenarbeit/Dirigat mit einem Vokalensemble. Werke aus zwei verschiedenen Epochen, die den Bewerbern mindestens zwei Wochen vor der Aufnahmeprüfung bekannt gegeben werden.