Hoch­schul­rat

leerer Besprechungssaal
SenatssaalFoto: Wolfgang Silveri

Der Hochschulrat besteht aus vier externen Persönlichkeiten und drei internen Mitgliedern der Hochschule. Er ist insbesondere in die hochschulpolitischen und strategischen Überlegungen des Rektorats eingebunden und unterstützt die Profilbildung der Hochschule. Er beschließt auch den Haushalt. Der Hochschulrat wählt zusammen mit dem Senat Rektor*in und Kanzler*in.