Die Exmatrikulation steht am Ende eines Studiums. Studierende, deren Studium regulär beendet ist oder die am Ende eines Semesters die Hochschule verlassen möchten, müssen sich exmatrikulieren.
Bitte denken Sie daran, alle wichtigen Dokumente aus dem Studierendenportal rechtzeitig herunterzuladen. Besonders wichtig sind die Exmatrikulationsbescheinigung und die Studienverlaufsbescheinigung. Die Exmatrikulationsbescheinigung ist gleichzeitig Ihr Rentenbescheid.
Der Zugang zum Studierendenportal ist nur 180 Tage nach Exmatrikulation möglich.