Rektorat
Rektor*in, Kanzler*in und drei Prorektor*innen bilden als Rektorat die Hochschulleitung.
Der Rektor leitet das Rektorat und vertritt die Hochschule in allen Belangen nach außen. Innerhalb der Hochschule hat er beispielsweise den Vorsitz im Senat, beruft Professor*innen, schlägt die Dekan*innen vor und ernennt die Institutsleiter*innen.
Investitur von Rektor Axel Köhler, 10.04.2024
Der Kanzler leitet die Verwaltung und verantwortet den Haushalt der Hochschule.
Die Prorektor*innen werden auf Vorschlag des Rektors vom Senat gewählt. Ihnen sind jeweils eigene Ressorts zugeordnet, die sie inhaltlich verantworten:
Prorektorat für Studium, Lehre und künstlerische Forschung
Prorektorat für Third Mission und Wissenschaft
Prorektorat für künstlerische Entwicklung und Frühförderung
Eine der zentralen Aufgaben des Rektorats besteht in der mittel- und langfristigen Weiterentwicklung der Hochschule. Dabei steht das Rektorat in ständigen Beratungen mit dem Senat und dem Hochschulrat und setzt deren Beschlüsse um. Das Rektorat bereitet zusammen mit den Gremien den Struktur- und Entwicklungsplan vor, erarbeitet Vereinbarungen mit dem Ministerium, entwickelt den Haushaltsplan, befasst sich z.B. mit der Entwicklung von Digitalisierung und Qualitätsmanagement und verankert Themen wie Gleichstellung und Klimaschutz in der Hochschule.
Mitglieder des Rektorats





