Fi­nan­zie­rung und BAföG

Finanzierung

Für die Studierenden einer Musik- und Kunsthochschule gibt es viele Möglichkeiten, durch das eigene künstlerische Können nicht nur Geld zu verdienen, sondern auch praktische Erfahrungen zu sammeln.

Für alle Studierenden gibt es die Möglichkeiten, an den Litfaßsäulen im Foyer – unserem schwarzen Brett – Aushänge anzubringen.

Wir empfehlen, dass Sie den Kontakt mit der Künstlervermittlung aufnehmen und sich dort in die Künstlerkartei eintragen lassen. Das Ziel dieser Agentur ist es, die Studierenden, Absolvent*innen und Dozierenden der HMDK Stuttgart für die künstlerische Umrahmung unterschiedlicher Anlässe zu vermitteln. Melden Sie sich dort nicht nur als Solokünstler*in, sondern auch als Mitglied in einem kammermusikalischen Ensemble an, so erhöhen sich die Chancen, dass Sie für einen Auftritt vermittelt werden.

Für Studierende in fortgeschrittenen Semestern und/oder mit ersten pädagogischen Erfahrungen gibt es die Möglichkeit, eigene (Initiativ-)Bewerbungen an die Musikschulen (städtisch oder privat) zu schreiben. Sämtliche kommunale Musikschulen finden Sie auf der Website des Verbands der deutschen Musikschulen, dort unter „Landesverbände“. Die privaten Musikschulen finden Sie unter Bundesverband der privaten Musikschulen.
Was eine Bewerbungsmappe enthalten muss und wie ein Bewerbungsschreiben zu gestalten ist, sowie weitere Tipps rund um das Thema Bewerbung/Präsentation erhalten Sie von Simone Enge, die an der HMDK Stuttgart den Career Service (Willy-Brandt-Straße 8, Raum B1-0206) leitet.

Falls Sie BaföG oder Kindergeld bekommen, achten Sie auf die Höhe des Verdienstes, da sich diese negativ auf die Transferleistungen auswirken kann!
Höchstens 4.800 € brutto im gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate), bzw. monatlich durchschnittlich 400 € brutto dürfen BAföG-Empfänger (Singles ohne Kind) verdienen.
Das Gleiche ist auch bei Stipendien zu beachten. Leistungs- und begabungsabhängige Stipendien bleiben in einer Höhe von 300 € pro Monat anrechnungsfrei, eine Umrechnung auf den Monatsdurchschnitt erfolgt bei Stipendien, die nicht monatlich gezahlt werden.