Eine Beurlaubung beantragen Sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit - allerspätestens bis Ende Oktober für ein Wintersemester oder bis Ende März für ein Sommersemester. Danach kann die Studiengebühr nicht zurückgezahlt werden. Bei Krankheitsgründen oder Schwangerschaft ist unter Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Beurlaubung auch später möglich. Ihren Urlaubsantrag stellen Sie bitte ausschließlich über das Studierendenportal, einfach den Antrag ausfüllen und im Studierendenportal hochladen.
Da Sie auch während der Beurlaubung den Status eines Studierenden haben, müssen Sie den Semesterbeitrag fristgerecht bezahlen. Sonstige Studiengebühren entfallen.
Ein Splitting bedeutet, dass Ihr Hauptfachunterricht auf zwei Semester verteilt wird. Die Gebühren werden aber nicht auf 2 Semester geteilt. Antrag bitte ausfüllen und im Studierendenportal anschließend hochladen.
Eine Studienverlängerung ist erst möglich, nachdem Sie die Regelstudienzeit beendet haben. Bitte auch hier den Antrag ausfüllen und dann im Studierendenportal hochladen.
Unterrichtsverlängerungen oder Unterrichtsbefreiungen müssen nicht im Studierendenportal hochgeladen werden. Hier gibt es Anträge die ausgefüllt und unterschrieben im Raum H1-0934 bei Frau Röser abzugeben sind.