Akademisches Auslandsamt
Gesundheit
Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für Studierende Pflicht und muss bei der Immatrikulation an einer deutschen Hochschule nachgewiesen werden.
Für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, nur mit diesem Nachweis können sie sich für ihr Studium einschreiben. Die Versicherungsbescheinigung muss bei der Immatrikulation vorliegen. Das gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Weitere Informationen finden Sie unter
Über eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland informieren Sie sich beispielsweise im 1A Verbraucherportal über die zur Verfügung stehenden Optionen. Studierende aus dem Ausland, Migrantinnen und Migranten und weitere Verbrauchergruppen bekommen dort in dem zehnsprachigen Informationsspezial grundsätzliche Informationen zum Krankenversicherungssystem in Deutschland.
1A Verbraucherportal
Wenn es um die konkrete Suche nach einer Krankenkasse geht: Auf dem Portal der Krankenkassenzentrale erhalten Studenten diverse Informationen rund um das Thema Krankenkassen und können kostenfrei und unverbindlich günstige Krankenkassen aus den mehr als 100 Unternehmen vergleichen.
Erste Hilfe – Illustriertes Gesundheitswörterbuch
Von A wie Attest bis Z wie Zuzahlung: was bei der Gesundheit und im Krankheitsfalle zu beachten ist, erklärt eine neue Infobroschüre der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz ausländischen Studierenden in Deutschland in deutscher und englischer Sprache.
PDF-Ausgabe zum Downloaden www.studentenwerke.de/de/content/erste-hilfe-illustriertes
Gedruckte Version gratis bestellen https://secure.jotformpro.com/form/51621640274954
ANSPRECHPERSON
Aktuell nicht erreichbar.