Akademisches Auslandsamt

    Gesundheit

    Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

    Die Kranken- und Pflegeversicherung ist für Studierende Pflicht und muss bei der Immatrikulation an einer deutschen Hochschule nachgewiesen werden.

    Für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, nur mit diesem Nachweis können sie sich für ihr Studium einschreiben. Die Versicherungsbescheinigung muss bei der Immatrikulation vorliegen. Das gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Weitere Informationen finden Sie unter

    Über eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland informieren Sie sich beispielsweise im 1A Verbraucherportal über die zur Verfügung stehenden Optionen. Studierende aus dem Ausland, Migrantinnen und Migranten und weitere Verbrauchergruppen bekommen dort in dem zehnsprachigen Informationsspezial grundsätzliche Informationen zum Krankenversicherungssystem in Deutschland.

    1A Verbraucherportal
    Wenn es um die konkrete Suche nach einer Krankenkasse geht: Auf dem Portal der Krankenkassenzentrale erhalten Studenten diverse Informationen rund um das Thema Krankenkassen und können kostenfrei und unverbindlich günstige Krankenkassen aus den mehr als 100 Unternehmen vergleichen.

    www.krankenkassenzentrale.de/studenten

    Erste Hilfe – Illustriertes Gesundheitswörterbuch

    Von A wie Attest bis Z wie Zuzahlung: was bei der Gesundheit und im Krankheitsfalle zu beachten ist, erklärt eine neue Infobroschüre der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz ausländischen Studierenden in Deutschland in deutscher und englischer Sprache. 

    PDF-Ausgabe zum Downloaden www.studentenwerke.de/de/content/erste-hilfe-illustriertes

    Gedruckte Version gratis bestellen https://secure.jotformpro.com/form/51621640274954