Informationen zur Aufnahmeprüfung

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN – Auf dem Weg zum/zur Sprecher*in, Stimmtrainer*in, Sprecherzieher*in, Rhetoriktrainer*in, Moderator*in, Werbesprecher*in, Hörbuchsprecher*in, Nachrichtensprecher*in


Anmeldefrist für Aufnahmeprüfungen mit Studienbeginn zum Wintersemester 2024/25 ist 1. März bis 3. April 2024 beim Prüfungsamt der HMDK Stuttgart.

 

Eine Anmeldung zur Zulassung zur Aufnahmeprüfung ist nur noch online über die Startseite der HMDK Homepage möglich.

Sollten Sie keine allgemeine Hochschulreife, d.h. Abitur oder einen gleichwertigen Schulabschluss nachweisen können, kann Ihnen nach bestandener Aufnahmeprüfung durch eine nachfolgende Begabtenprüfung (s. Anmeldung / Bewerbung) die Zulassung zum Studium ermöglicht werden. Legen Sie hierzu eine Erklärung bei, dass Sie gem. § 58 Abs.7 LHG an der Begabtenprüfung zur Zulassung an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart teilzunehmen beabsichtigen.

Das HNO-Attest, welches max. 2 Jahre alt sein darf, bestätigt Ihnen die stimmphysiologische Eignung für das Studium. Legen Sie es bitte der Bewerbung bei.

Termin der Aufnahmeprüfung für BA Sprechkunst und Sprecherziehung:
10.–13.06.2024

Prüfung in Präsenz
Nach Ihrer Anmeldung zur Aufnahmeprüfung beim Prüfungsamt der HMDK Stuttgart werden Sie als Bewerber*in registriert und erhalten bis Ende April/Anfang Mai Ihre Einladung zur Aufnahmeprüfung / Eignungsprüfung. (Achtung: Anmeldefrist zur Aufnahmeprüfung: 3. April 2024)

VOR DER AUFNAHMEPRÜFUNG

Erarbeiten Sie einen freien Vortrag von mindestens zwei Texten. Freier Vortrag bedeutet, dass Sie die Texte auswendig sprechen. Diese müssen sowohl die Gattungen Lyrik und Prosa abdecken, als auch aus wenigstens zwei Jahrhunderten stammen. Die Länge Ihres Vortrags sollte bei rund 8 bis 10 Minuten liegen.
Eine Auflistung Ihrer vorbereiteten Texte (Titel und Autor) bringen Sie bitte am Aufnahmeprüfungstag mit.

Die Aufnahmeprüfung findet in zwei Abschnitten statt: Die Prüfung im Hauptfach sowie die Allgemeine Prüfung. Das Bestehen der Prüfung im Hauptfach ist Voraussetzung für die Zulassung zur Allgemeinen Prüfung.

1. Teil – Prüfung im Hauptfach

In dieser ersten Prüfung interessiert sich die Prüfungskommission für Ihre sprechkünstlerischen Fähigkeiten und Potentiale und fragt nach Ihrer persönlichen Motivation hinsichtlich des Studiums.
 
Vor Beginn der Prüfung erhalten Sie zwei Gedichte, von denen Sie eines in 40 Minuten zur Präsentation vorbereiten. Vor der Kommission tragen Sie anschließend das gewählte Gedicht vor, sprechen Ihr vorbereitetes Programm und lesen einen kurzen Textausschnitt prima vista – das heißt unvorbereitet (Die Reihenfolge dieser Elemente können Sie selbst bestimmen.)
Abschließend findet ein Eignungsgespräch statt.
 
Das Bestehen der Prüfung im Hauptfach ist Voraussetzung für die Zulassung zur Allgemeinen Prüfung.
 
2. Teil – Allgemeine Prüfung

Die Allgemeine Prüfung umfasst drei Schwerpunkte: Die mündliche sowie schriftliche Germanistikprüfung, die mündliche Rhetorikprüfung und die Rhythmikprüfung.
 
a) Germanistik
- Im mündlichen Teil interpretieren Sie eines der beiden Gedichte, die Ihnen im 1.Teil der Prüfung von der Kommission vorgelegt wurden und beantworten Fragen zu Form und Inhalt.
- Im schriftlichen Teil bekommen Sie 60 Minuten Zeit, um einen künstlerischen oder essayistischen Prosatext zu interpretieren.
 
b) Rhetorik
Am Vortag dieser Prüfung erhalten Sie eine Auswahl an Themen gesellschaftspolitischer Relevanz. Erarbeiten Sie einen freien (nicht gelesenen) Vortrag, in dem Sie sich zu einem dieser Themen positionieren.
 
c) Rhythmik
Nach Vorgabe der Kommission führen Sie in Kleingruppen Bewegungsimprovisationen in Bezug zu Gruppe, Raum und Rhythmus durch.

Die Reihenfolge der Prüfungen wird von der Kommission festgelegt.