Immatrikulation
RÜCKMELDUNG
Studierende, die beabsichtigen, ihr Studium im kommenden Semester fortzuführen, überweisen bitte während der » Rückmeldefrist ihre individuellen Studiengebühren.
Die genaue Höhe der Studiengebühren ist im Studierendenportal einzusehen.
Erst nach der Bezahlung der Studiengebühren erfolgt Ihre Rückmeldung zum kommenden Semester durch das Studierendensekretariat. Die Rückmeldung ist per Überweisung möglich. Die benötigten Überweisungsdaten finden Sie hier.
Achten Sie darauf, dass Sie den Verwendungszweck vollständig und korrekt angeben.
Ihr Semesterbeitrag muss spätestens am letzten Tag der Rückmeldefrist bei uns an der Hochschule eingehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Vorgang bis zu sieben Werktage dauern kann, da das Geld zunächst an die Landesoberkasse geht und von dort an die einzelnen Hochschulen weitergeleitet wird.
Zahlungstermine (Geldeingang an unserer Hochschule) sind
- Sommersemester: 01.–19. Februar
- Wintersemester: 01.–19. Juli
Ist in einer Studien- und Prüfungsordnung (wie im Bereich Schulmusik) bestimmt, dass das Studium durch gleichzeitige Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgen muss oder kann, ist der Verwaltungskostenbeitrag nur an der Hochschule zu entrichten, bei welcher der Schwerpunkt des Studiums liegt.
Weiterbildende Masterstudiengänge und andere postgraduale Studiengänge sind gebührenpflichtig. Studierende dieser Studiengänge müssen zusätzliche Studiengebühren entrichten.
Einzelheiten entnehmen Sie der Gebührensatzung im Downloadbereich.
STUDIENGEBÜHREN UND BEITRÄGE
Der Verwaltungskostenbeitrag (€ 70) sowie der aktuelle Studierendenwerksbeitrag (Dienstleistungen des Studierendenwerks Stuttgart, € 86,50) und Grundfinanzierung des VVS-StudiTickets (€ 48,20) in Höhe von insgesamt € 204,70 (Stand zum Sommersemester 2023) sind zusätzlich pro Semester zu bezahlen.
Bitte überweisen Sie, unter Angabe des korrekten Verwendungszwecks, auf das Konto der Landesoberkasse (LOK):
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg Stuttgart
Bank: LBBW / BW-Bank Stuttgart
IBAN: DE02600501017495530102
BIC/SWIFT: SOLADEST600
Verwendungszweck:
8987200003227 – Matrikelnummer – Nachname, Vorname; WiSe/SoSe Jahr
Das bisherige Lastschriftverfahren ist derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie:
Die HMDK Stuttgart führt das Verfahren zur Gebührenerhebung (Semesterbeitrag + ggf. anfallende weitere Gebühren) inklusive Anhörung elektronisch durch.
Gebührenbescheide werden ausschließlich elektronisch übermittelt bzw. im Studierendenportal bereitgestellt (Karteikarte „Bescheide/Bescheinigungen“).
Gebühren und Beiträge, für die ein Gebührenbescheid nicht erforderlich ist, finden sich im Studierendenportal unter der Karteikarte „Zahlungen“.
Hierfür ist ein elektronischer Zugang iSd. § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) erforderlich.
Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bzw. der Bereitstellung einer E-Mail-Adresse durch die HMDK Stuttgart gilt der Zugang nach § 3a LVwVfG als eröffnet.
Sofern Sie glaubhaft machen, dass Ihnen die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist, sind Ausnahmeregelungen möglich.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig ihr Gebührenkonto, um Mahngebühren und Sperren bei Immatrikulation und Rückmeldung zu vermeiden.
Gesonderte Hinweise zu Gebühren und Beiträgen ergehen nicht.
Verwaltungskostenbeitrag
Pro Semester ist ein Verwaltungskostenbeitrag nach § 12 Landeshochschulgebührengesetz in Höhe von aktuell € 70 für die Verwaltungsdienstleistungen zu zahlen. Die Beitragspflicht für den Verwaltungskostenbeitrag entsteht mit Immatrikulation bzw. mit Beginn des jeweiligen Semesters, ohne dass es eines Gebührenbescheides bedarf. Der Verwaltungskostenbeitrag ist auch bei Beurlaubung zu bezahlen. Von der Beitragspflicht sind ausländische Studierende, die aufgrund eines Kooperationsabkommens (einschl. des Erasmus+ -Programms) an der Hochschule immatrikuliert sind, befreit.
Studierendenwerksbeitrag
Der Beitrag zum Studierendenwerk Stuttgart ist ein Solidarbeitrag, den jeder Studierende für ein Semester im Rahmen der Rückmeldung an die Hochschule zu bezahlen hat. Dies gilt auch dann, wenn man selbst das Leistungsangebot des Studierendenwerks nicht nutzen möchte oder kann (z.B. während eines Auslands- oder Urlaubssemesters). Nähere Informationen finden Sie rechts im Infoblatt des Studierendenwerks (DOWNLOAD). Die Höhe und Zusammensetzung des Studierendenwerksbeitrages entnehmen Sie bitte der aktuell geltenden Beitragsordnung des Studierendenwerks Stuttgart (siehe DOWNLOAD).
Sollten Sie weitere Fragen zum Studierendenwerksbeitrag oder der Beitragsordnung haben, so wenden Sie sich gerne an das Sekretariat des Studierendenwerk Stuttgarts unter info(at)sw-stuttgart(dot)de.
Hinweis zur Ermäßigung des Studierendenwerksbeitrags
Schwerbehinderten Studierenden, die aufgrund ihrer Schwerbehinderteneigenschaft zur kostenlosen Nutzung des Personennahverkehrs berechtigt sind, wird auf Antrag und nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises der Beitragsanteil zur Finanzierung des VVS StudiTickets erstattet. Näheres ist der aktuellen Beitragsordnung § 5 des Studierendenwerkes Stuttgart zu entnehmen.
Hinweis zur Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
Der Studierendenwerksbeitrag kann bei Exmatrikulation auf Antrag unter besonderen Bedingungen und Fristen für das betreffende Studienhalbjahr rückerstattet werden. Näheres ist der aktuellen Beitragsordnung § 6 des Studierendenwerkes Stuttgart zu entnehmen.
Beitragsordnung des Studierendenwerks
Säumnisgebühr
Haben Sie die Rückmeldefrist nicht eingehalten, wird eine Säumnisgebühr in Höhe von derzeit € 40 fällig.
Weitere Kosten
Neben den Semesterbeiträgen kommen weitere Lebenshaltungskosten hinzu. Laut dem Deutschen Studentenwerk (DSW) belaufen sich die Lebenshaltungskosten während des Studiums auf ca. € 750 im Monat (DSW, Juni 2019). In diesen Kosten sind Mietkosten (mit ca. € 300 der größte Posten), Kosten für Ernährung, Kleidung und Lernmittel, Fahrtkosten, Versicherungskosten sowie Kosten für Telefon, Internet, Fern- und Rundfunkgebühren sowie für Freizeitaktivitäten enthalten. Aber natürlich hängt der tatsächliche Bedarf immer von den individuellen Bedürfnissen und dem jeweiligen Studienort ab.
Rundfunkbeitrag: Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, muss Rundfunkgebühren bezahlen. Die für Studierende geltenden Regelungen finden Sie auf der Seite: Rundfunkbeitrag
Versicherungen
Studierende müssen grundsätzlich kranken- und pflegeversichert sein: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann bei den Eltern in der Familienversicherung weiter mitversichert sein.
Wer nebenher jobbt oder im Rahmen z.B. eines Praktikums Geld verdient, sollte die Verdienstgrenze einhalten, da das sonst Auswirkungen auf die Familienversicherung hat bzw. Sie aus der Familienversicherung herausfallen.
Für nicht Familienversicherte gilt längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters der günstige Tarif der gesetzlichen studentischen Kranken- und Pflegeversicherung.
Infos des Deutschen Studentenwerks: https://www.studentenwerke.de/de/content/versicherungen-für-studierende
BERATUNG?
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Röser, Frau Herter und Frau Rabe vom Studierendensekretariat/Prüfungsamt wenden.
QUICKLINKS
DOWNLOAD
Übersicht Gebühren und Beiträge
Beitragsordnung Studierendenwerk Stuttgart
Antrag auf Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
Infoschreiben zur Anpassung Beitragsordnung
Internationale Studiengebühren seit WiSe 2017/18
Auskunftsformular Internationale Studiengebühr
InterStip – Vergabe von Stipendien und Befreiung von Studiengebühren für internationale Studierende