Immatrikulation
FINANZIERUNG
Für die Studierenden einer Musikhochschule gibt es viele Möglichkeiten durch das eigene künstlerische Können nicht nur Geld zu verdienen, sondern auch praktische Erfahrungen zu sammeln.
Neben den Aushängen am schwarzen Brett im Eingangsbereich, empfiehlt sich Kontakt mit der » Künstlervermittlung aufzunehmen und sich dort in die Künstlerkartei eintragen zu lassen. Ziel der Agentur ist es, die Studierenden, Absolventen und Dozenten der HMDK Stuttgart für die künstlerische Umrahmung unterschiedlicher Anlässe zu vermitteln. Meldet man sich dort nicht nur als Solokünstler sondern auch als Mitglied in einem kammermusikalischen Ensemble an, so erhöhen sich die Chancen, für einen Auftritt vermittelt zu werden.
Studierende in fortgeschrittenen Semestern und mit ersten pädagogischen Erfahrungen können (Initiativ-)Bewerbungen an die Musikschulen (städtisch oder privat) schreiben. Sämtliche kommunale Musikschulen finden Sie auf der Website des Verbands der deutschen Musikschulen, dort unter „Landesverbände“. Die privaten Musikschulen finden Sie unter Bundesverband der privaten Musikschulen. Was eine Bewerbungsmappe enthalten muss und wie ein Bewerbungsschreiben zu gestalten ist sowie weitere Tipps rund um das Thema Bewerbung/Präsentation erhalten Sie von Frau Simone Enge, die an der HMDK Stuttgart den » Career Service (Willy-Brandt-Straße 8, Raum 2.06) leitet.
BaföG-Empfänger und Kindergeld-Bezieher sollten jedoch auf die Hohe des Verdienstes achten, da sich diese negativ auf die Transferleistungen auswirken kann! Höchstens 4.800 EUR brutto im gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monaten), bzw. monatlich durchschnittlich 400 EUR brutto dürfen BAföG-Empfänger (Singles ohne Kind) verdienen. Das gleiche ist auch bei Stipendien zu beachten. Leistungs- begabungsabhängige Stipendien bleiben in einer Höhe von 300 EUR pro Monat anrechnungsfrei, eine Umrechnung auf den Monatsdurchschnitt erfolgt bei Stipendien, die nicht monatlich gezahlt werden.
BAföG
Aufgabe des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (BaFöG) ist es, jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage, eine Ausbildung zu ermöglichen, die ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht.
Der Anspruch auf Leistungen hängt im Wesentlichen von dem Einkommen der Eltern und der eigenen finanziellen Situation. Weitere Voraussetzungen sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein im § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die ausgewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.
Die BaföG-Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus zinslosem Darlehen. Der Antrag auf eine BaföG-Förderung ist beim BaFöG-Amt des Studentenwerkes zu stellen. Für weitere Infos siehe die Links rechts.
Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten. Ausführliche Informationen über Voraussetzungen und Förderbestimmungen bekommen Sie über den Link in der rechten Spalte.