Vorstudium / Bridge-Studies

    Jugendliche, die ein ordentliches Studium noch nicht aufnehmen können, weil sie noch allgemeinbildende Schulen besuchen, können bis zur Aufnahme ihres regulären Studiums ins Vorstudium aufgenommen werden, wenn sie eine außergewöhnliche musikalische Begabung besitzen und eine besondere Befähigung in dem von ihnen gewählten Hauptfach nachweisen.

    Die Zulassung erfolgt für ein Jahr und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Zulassung kann nur ausgesprochen werden, wenn die Lehrkapazität der Hochschule dies erlaubt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

    Jugendliche im Vorstudium haben die Möglichkeit, neben dem Unterricht im künstlerischen Hauptfach besondere Lehrveranstaltungen in den Fächern Musiktheorie, Hörerziehung, Nebenfach Klavier und Kammermusik zu besuchen. Die Anmeldung für das Nebenfach Klavier erfolgt im Studentensekretariat jeweils vor Semesterbeginn.

    Für den Fall, dass die Aufnahmeprüfung mit den Abschlussprüfungen in der Schule kollidiert, kann man sich auch für die Bridge-Studies bewerben. Die Bewerbung für die Bridge-Studies muss während der Schulzeit, d.h. vor Abschluss der Schule, erfolgen. Die Bridge-Studies bilden eine Brücke zwischen dem Vorstudium und der Aufnahmeprüfung in ein Bachelor-Studium. Eine Zulassung kann maximal für 2 Semester erfolgen.