Promotion und Habilitation

    Die Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart hat seit 2003 in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik das Promotionsrecht, sie hat im Fach Philosophie seit 2019 das Promotionsrecht, und seit 2005 in den drei Fächern auch das Habilitationsrecht.

    Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt ein wissenschaftliches Studium mit einem Abschluss auf Master-Niveau voraus, der an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart oder einer vergleichbaren Hochschule erworben wurde. Sofern dieser Abschluss fehlt, kann er vor Zulassung zum Promotionsverfahren in einem Aufbaustudium an der HMDK Stuttgart nachgeholt werden. (Für weitere Regelungen siehe die Promotionsordnung)

    Interessenten wenden sich zunächst an die in den Fächern Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Philosophie lehrenden Professorinnen und Professoren, um von ihnen beurteilen zu lassen, ob das Vorhaben realistisch ist und in den Forschungskontext der Hochschule passt. Sofern dem Vorhaben Realisierungschancen eingeräumt werden und auch die Betreuung gesichert ist, kann über das Prüfungsamt ein förmlicher Antrag an den Promotionsausschuss gestellt werden.