Immatrikulation
Immatrikulation
Eine Zulassung zum Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ist zum Sommersemester und zum Wintersemester eines Jahres möglich. Ausgenommen davon sind die Studiengänge Bachelor und Master Jazz & Pop sowie Schauspiel, Figurentheater, Sprecherziehung/Sprechkunst, Elementare Musikpädagogik, Master Theorie und Praxis experimenteller Performance und die Weiterbildungsmaster, in denen nur einmal jährlich zum Wintersemester zugelassen wird.
Der Zeitpunkt der Immatrikulation wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Diese Immatrikulationsfrist ist einzuhalten.
Zur Immatrikulation einzureichen sind:
- ein amtlicher Lichtbildausweis
- die Bescheinigung einer Krankenversicherung. Alle Studierenden der Hochschule unterliegen grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht. Bei Nichteinhaltung der Beitragszahlung erfolgt die Exmatrikulation. Ein Wechsel der Krankenkasse muss unverzüglich gemeldet werden.
- der Einzahlungsnachweis der Immatrikulationsgebühr. Diese besteht aus der Studiengebühr, dem Beitrag Studierendenwerk und der Einschreibegebühr
- Ausländische Studienbewerber müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung mit der Berechtigung zum Studium nachweisen.
Fehlen die erforderlichen Unterlagen bis zu dieser Frist, so kann die Zulassung widerrufen werden. Über Fristverlängerungen entscheidet das Rektorat im Einzelfall.
Rückmeldung / Studiengebühren
Beurlaubung
Anträge auf Beurlaubung sollten möglichst vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden spätestens jedoch bis 31.10. (WiSe) bzw. 23.04. (SoSe). Danach kann die Studiengebühr nicht zurückgezahlt werden. Bei Krankheitsgründen oder Schwangerschaft ist unter Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Beurlaubung auch später möglich.
Ihren Urlaubsantrag stellen Sie bitte ausschließlich über das Studierendenportal.
Grundsätzlich muss trotz Beurlaubung eine Rückmeldung erfolgen und der Studentenwerksbeitrag sowie die Bearbeitungsgebühr bezahlt werden.
Studienverlängerungen / Unterrichtsverlängerungen/ -befreiungen
Ein begründeter Antrag mit Unterschrift der*des Hauptfachlehrers*in muss im Sekretariat des Prorektors abgegeben werden.
Einstufung bei Hochschulwechsel
Hochschulwechsler erhalten im Zulassungsbescheid eine Aufforderung zur Einstufung bei dem Prorektor. Einzelheiten sind bei Prorektor Prof. Hermann, Raum 9.26 zu erfahren. Wer sich nicht eingestuft hat, kann sich nicht ins nächste Semester zurückmelden.