Beratungsangebote / Ansprechpartner

    Prof. Dr. Matthias Hermann, Prorektor für Studium und Studierendenverwaltung
    Anmeldung zu Präsenzsprechstunden (derzeit Dienstag Nachmittag) via Moodle
    Es besteht zudem die Möglichkeit, Telefontermine zu vereinbaren (Anfagen bitte per Mail an matthias.hermann@hmdk-stuttgart.de)

    • Inhaltliche Studienberatung, Hochschulwechsel, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Beurlaubung, Studienverlängerung, Fragen zum Studienablauf, Kombination von Studienangeboten

    Informationen zu Lehrerwechseln und Prüfungen für Fälle, in denen es Probleme zwischen Studierenden und Lehrenden gibt

    Elena Argiriou – Vorzimmer und Sekretariat des Rektorats
    Raum 9.26, Tel: 0711 212 4631, elena.argiriou(at)hmdk-stuttgart(dot)de

    Sprechzeiten: Mo–Do: 9–12 Uhr & 13–16 Uhr

    Prüfungsamt und Studierendensekretariat
    Raum 9.33, Tel: 0711 2124650, bettina.roeser(at)hmdk-stuttgart(dot)de, diana.herter(at)hmdk-stuttgart(dot)de,
    anne.rabe(at)hmdk-stuttgart(dot)de

    • Bewerbung, Immatrikulation, Prüfungsmeldungen, Studienangebote, Studiumverlauf

    Salome Tendies Vertrauensdozentin
    salome.tendies(at)hmdk-stuttgart(dot)de

    Prof. Marion Eckstein – Vorsitzende
    Prof. Dr. Stefania Neonato
    Prof. Tillmann Reinbeck

    Gleichstellungsbeauftragte


    Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung:
    Vertrauensdozent*innen und Gleichstellungsbeauftragte

    Ansprechperson für Antidiskriminierung:
    Prof. Dr. Hendrikje Mautner-Obst


    Vertrauensanwältin des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg (MWK)
    Rechtsanwältin Michaela Spandau
    vertrauensanwaeltin-mwk(at)rechtsanwaelte-js(dot)de

    Nein heißt Nein!

    Informationen zur sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt

    Sexuelle Belästigung an der Hochschule
    In allen gesellschaftlichen Kontexten, vor allem aber am Arbeitsplatz, kann es vorkommen, dass Frauen und Männer von sexueller Belästi­gung betroffen sind. Im Bewusstsein der meisten ihrer Mitglieder gilt die Hochschule als ein Ort des aufgeklärten, emanzipierten Miteinanders, wo es Vorkommnisse wie sexuelle Übergriffe nicht geben kann. Die Hochschule ist aber nicht weniger ein Ort solcher Belästigungen als andere gesellschaftliche Bereiche. Durch ihre hierarchische Struktur können bestehende Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt und so Grenzverletzungen und unangemessene Annäherungsversuche gefördert werden. Häufig ist eine Abwehr von Übergriffen schwierig, da sie als absichtslose Handlungen getarnt und bei einer Konfrontation jederzeit geleugnet bzw. als Phantasie der Belästigten oder Missverständnis abgetan werden können. Betroffene, die sich wehren, müssen außerdem in vielen Fällen negative Auswirkungen fürchten, wie Anfeindungen, Schikanen oder Benachteiligungen. So werden sie zu doppelten Opfern. Das gilt es zu verhindern. Der Schutz vor sexueller Belästigung ist seit 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlich geregelt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Beschäftigte vor sexueller Belästigung zu schützen. Es gehört zum Selbstverständnis der HMDK Stuttgart, sichere Studien- und Arbeitsbedingungen zu bieten sowie ein kollegiales Klima zu schaffen, in dem alle angstfrei und ohne Einschränkung ihre Talente entfalten und ihre Fähigkeiten erweitern können.

    Sexuelle Belästigung wird daher an der HMDK Stuttgart unter keinen Umständen geduldet und entsprechend sanktioniert.

    Flyer „Nein heißt Nein!“      Flyer „No means No!”

    Prof. Mini Schulz
    Raum 4.21, Tel: 0172 7117311, mini.schulz1(at)gmail(dot)com

    Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten

    Personalrat
    Tatjana Fellermeier, Elena Argiriou, Arne Morgner, Volker Blumhardt

    personalrat(at)hmdk-stuttgart(dot)de, Tel: 0711 212-4640

    Elena Argiriou
    Raum 9.07, Tel: 0711 212 4635, elena.argiriou(at)hmdk-stuttgart(dot)de

    Christine Janzen
    Raum 9.07, Tel: 0711 212 4720, christine.janzen(at)hmdk-stuttgart(dot)de

    HochschulCard

    Hauptschwerbehindertenvertretung
    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Stuttgart
    Königstraße 46, 70173 Stuttgart
    E-Mail: hsbv-mwk(at)uni-ulm(dot)de

    Schwerbehindertenvertretung nach § 180 Abs. 6 SGB IX

    Musikermedizinische und musikphysiologische Beratung

    Prof. Dr. Reinhardt: Offene Beratungssprechstunde nach Anmeldung unter Tel: 07946-2248
    Alexandra Müller:
    Raum 6.25, Di/Mi/Do nach Anmeldung über alexandra.mueller(at)hmdk-stuttgart(dot)de

    Psychologische Beratung (unterstützt durch studentische QSM)
    Bei Bedarf an psychologischer Beratung vermittelt die Vertrauensdozentin/der Vertrauensdozent und Alexandra Müller Studierende der HMDK an Psychologen weiter. Ein Teil der aufkommenden Kosten für diese psychologische Beratung wird von den studentischen Qualitätssicherungsmitteln gedeckt.

    Flyer Musikergesundheit

    Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks Stuttgart

    Ohne Termin – offene Telefonsprechstunde für dringende Anliegen:
    Tel.: +49 711 4470-2402.
    Jeden Montag von 13:00 bis 15:00 Uhr
     
    Mit Termin: Studierende, die sich psychologisch beraten lassen möchten, können über das Sekretariat Soziale Dienste einen Termin vereinbaren. Meist ist ein Termin innerhalb von drei Wochen möglich. Das Angebot ist für Studierende kostenfrei.

    Sekretariat Soziale Dienste
    Tel. +49 711 4470-1260
    Montag bis Freitag von 09:30 bis 12:00 Uhr

    Psychotherapeutische Beratung

    Telefonseelsorge (kostenlos)
    Tel: 0800/ 1110 222 oder Tel: 0800/ 1110 111

    www.telefonseelsorge.de

    Nightline Tübingen – ein Zuhörtelefon von Studierenden für Studierende

    Wir hören zu, egal was ist.
    Hast Du Stress wegen Deiner Hausarbeit? Bist Du (un)glücklich verliebt? Brauchst Du ein offenes Ohr, wenn alle anderen schon schlafen?

    Während der Vorlesungszeit: Montag bis Donnerstag sowie Samstag, 21–24 Uhr
    Tel: 07071 8895440

    http://nightline-tuebingen.de/

    Studieren mit Kindern

    Für Studierende mit Kindern gelten erleichternde Regelungen im Hinblick auf Prüfungsfristen, Bildungsguthaben, Beurlaubung und Förderung nach BAföG. Das Studierendensekretariat, die Gleichstellungsbeauftragten, sowie das BAfÖG-Amt beraten Sie darüber.