Rund um die Bewerbung

BEWERBUNGSFRISTEN UND -UNTERLAGEN
Ausführliche Informationen über Inhalte und Voraussetzungen der Aufnahmeprüfungen in den einzelnen Studienfächern finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs. Diese Informationen sind aber auch der Immatrikulationssatzung zu entnehmen.
Eine Zulassung zum Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ist zum Sommersemester und zum Wintersemester eines Jahres möglich. Ausgenommen davon sind die Studiengänge Bachelor und Master Jazz & Pop sowie Schauspiel, Figurentheater, Sprecherziehung/Sprechkunst, Elementare Musikpädagogik, Master Theorie und Praxis experimenteller Performance und die Weiterbildungsmaster, in denen nur einmal jährlich zum Wintersemester zugelassen wird. Bitte beachten Sie, dass für eine Aufnahmeprüfung zum Studiengang Bachelor Schauspiel der 1. November Bewerbungsschluss ist.
1) Eine Anmeldung zur Zulassung zur Aufnahmeprüfung ist nur noch online über die Startseite unserer Homepage möglich, und zwar
zum Sommersemester 2023 vom 1. Oktober bis zum 2. November 2022
zum Wintersemester 2023/24 vom 1. März bis zum 3. April 2023
Bitte sehen Sie von telefonischen oder schriftlichen Anfragen bezüglich Ihrer Bewerbungsunterlagen ab.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeiten wir die Unterlagen zeitnah, Sie erhalten die Einladungen mit allen Informationen rechtzeitig per E-Mail. Wir bitten um Geduld.
Sie studieren bereits an der HMDK Stuttgart und möchten sich für einen weiteren Studiengang bewerben?
Eine Bewerbung ist auch für hausinterne Bewerbungen ausschließlich online im Studierendenportal möglich. Dies gilt für einen folgenden als auch für einen zusätzlichen Studiengang. Bitte beachten Sie, dass hier eine Bewerbergebühr von 50 € anfällt. Ohne die Online-Anmeldung können hausinterne Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.
Ausgenommen hiervon sind Studierende, die vom Bachelor Lehramt in Master Lehramt übergehen. Es genügt eine schriftliche Information an das Prüfungsamt.
2) Für eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung muss der Online-Antrag ausgedruckt und mit folgenden Unterlagen fristgerecht im Prüfungsamt eingereicht werden:
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den Schulabschluss, die bisherige Ausbildung und gegebenenfalls künstlerische Betätigung
- ein Einzahlungsnachweis über eine Bearbeitungsgebühr von 50 € (Einzahlungsnachweis Ihrer Überweisung: Empfänger: LOK BA-Wü/MHS Stgt, IBAN: DE 02 6005 01017495530102, BIC-CODE: SOLADEST600. Verwendungszweck: 8587200001142. Bitte unbedingt angeben!)
- eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturzeugnis)
- von Bewerbern, die keine allgemeine Hochschulreife nachweisen, eine Erklärung, dass sie gem. § 58, Abs. 7 LHG an der Begabtenprüfung zur Zulassung an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart teilzunehmen beabsichtigen
- bei Bewerbern für den Studiengang Figurentheater ein ärztliches Gesundheitsattest, aus dem hervorgeht, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
- bei Bewerbern für die Studiengänge Schauspiel und Sprecherziehung/Sprechkunst ein HNO-ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass keine Stimm- und Sprechstörungen vorliegen
- bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Studienbewerber, die bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, müssen ihrem Antrag Nachweise über Studienzeiten und bereits abgelegte Prüfungen beifügen.
Sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen sie in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Zulassungsanträge können zurückgewiesen werden. Ein Anspruch auf eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung entsteht in diesen Fällen nicht.
Bitte beachten Sie:
Die HMDK Stuttgart führt das Verfahren zur Gebührenerhebung (Semesterbeitrag + ggf. anfallende weitere Gebühren) inklusive Anhörung elektronisch durch.
Gebührenbescheide werden ausschließlich elektronisch übermittelt bzw. im Studierendenportal bereitgestellt (Karteikarte „Bescheide/Bescheinigungen“).
Gebühren und Beiträge, für die ein Gebührenbescheid nicht erforderlich ist, finden sich im Studierendenportal unter der Karteikarte „Zahlungen“.
Hierfür ist ein elektronischer Zugang iSd. § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) erforderlich.
Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bzw. der Bereitstellung einer E-Mail-Adresse durch die HMDK Stuttgart gilt der Zugang nach § 3a LVwVfG als eröffnet.
Sofern Sie glaubhaft machen, dass Ihnen die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist, sind Ausnahmeregelungen möglich.
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig ihr Gebührenkonto, um Mahngebühren und Sperren bei Immatrikulation und Rückmeldung zu vermeiden.
Gesonderte Hinweise zu Gebühren und Beiträgen ergehen nicht.
Hinweise für Studienbewerber*innen aus der Volksrepublik China zur APS-Bescheinigung
(Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle, Kulturreferat der Deutschen Botschaft Peking)
Aufgrund eines Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 17.03.2006 i.d.F. vom 10.12.2015 werden alle Studienbewerber*innen aus der Volksrepublik China gebeten, vor der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung an der Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart zusätzliche Nachweise vorzulegen.
Das bedeutet:
1. Sie studieren in China oder haben ihr dortiges Studium bereits abgeschlossen:
- Eine Bewerbung an der HMDK Stuttgart ist nur unter Vorlage einer APS-Bescheinigung möglich.
- Dafür müssen Sie sich online unter (https://www.aps.org.cn/portal/apsPortal/index.jsp) anmelden und anschließend die ausgedruckte Anmeldebestätigung sowie die weiteren benötigten Unterlagen bei der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Peking vorgelegen. Diese nimmt eine Begutachtung Ihrer Unterlagen vor und lädt Sie ggf. zu einem Gespräch ein. Bei positivem Überprüfungsergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt.
- Diese Bescheinigung schicken Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an die Hochschule.
- Bewerber*innen, welche die Bescheinigung und die Einladung zur Aufnahmeprüfung vorlegen, wird von der Deutschen Botschaft in einem vereinfachten Verfahren ein Visum erteilt.
- Auch Bewerber*innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, müssen der HMDK eine APS-Bescheinigung vorlegen.
2. Sie haben in China noch nicht studiert:
- Eine Bewerbung an der HMDK Stuttgart ist nur unter Vorlage der Kopie einer Nichtprüfbarkeitsbescheinigung möglich.
- Für den Erhalt einer solchen ist die Einladung zur Aufnahmeprüfung an der HMDK Stuttgart Voraussetzung.
Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/kunstlerverfahren
Hinweise für Studienbewerber*innen aus Indien zur APS-Bescheinigung
Indische Studenten, die ein deutsches Studentenvisum beantragen möchten, müssen ihre Studienleistungen vom Academic Evaluation Center (APS) bewerten lassen und ein APS-Zertifikat erhalten, bevor sie einen Visumantrag stellen.
Eine Antragstellung ist vom 01. November 2022 möglich.
Das bedeutet:
- Sie studieren in Indien oder haben ihr dortiges Studium bereits abgeschlossen:
- Dafür müssen Sie sich online unter https://aps-india.de/ anmelden und anschließend die ausgedruckte Anmeldebestätigung sowie die weiteren benötigten Unterlagen bei der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Neu-Dehli vorgelegen. Diese nimmt eine Begutachtung Ihrer Unterlagen vor und lädt Sie ggf. zu einem Gespräch ein. Bei positivem Überprüfungsergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt.
- Diese Bescheinigung schicken Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an die Hochschule.
- Bewerber*innen, welche die Bescheinigung und die Einladung zur Aufnahmeprüfung vorlegen, wird von der Deutschen Botschaft in einem vereinfachten Verfahren ein Visum erteilt.
- Auch Bewerber*innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, müssen der HMDK eine APS-Bescheinigung vorlegen.
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Ausländische Studienbewerber/innen für einen Bachelor-Studiengang: Sprachkurs B 2
- Ausländische Studienbewerber/innen für Master Musikpädagogische Forschung: Sprachkurs C 2
- Bei nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen kann eine Zulassung unter der Auflage erteilt werden, dass der Bewerber innerhalb eines halben Jahres die Sprachkenntnisse erwirbt und durch eine Prüfung nachweist. Bei Nichtbestehen der Prüfung erlischt die Zulassung.
Wichtiger Hinweis:
Ist die Verwaltungsgebühr von 50 € nicht rechtzeitig auf unser Konto eingegangen, kann die Bewerbung für das angegebene Semester nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Anmeldungen für mehrere Studiengänge sind entsprechend viele Anmeldungen auszudrucken und fristgerecht einzureichen. Unvollständige oder zu spät eingereichte Zulassungsanträge können nicht mehr bearbeitet werden!!!
QUICKLINKS
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Mit dem OrientierungsTest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.