Corona / COVID-19
Aktuelles
Stand: 10.06.2022
Masken
Ab sofort gilt statt der bisherigen Pflicht bis auf Weiteres nur noch die Empfehlung, in den Gebäuden der Hochschule medizinische Masken zu tragen.
Informationen im Detail
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/
Robert Koch Institut
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
World Health Organization (WHO)
https://www.who.int/health-topics/coronavirus#tab=tab_1
Coronavirus COVID-19 Global Cases by Johns Hopkins CSSE
https://coronavirus.jhu.edu/map.html
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberghttps://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrieb-und-kunst/https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontakt/faq-zu-auswirkungen-von-corona-auf-die-hochschulen/
Corona-Infotelefon (B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH)
https://www.bad-gmbh.de/standorte/location-detail/gesundheitszentrum-stuttgart-151/Tel. 0711 - 220 45 9 20
Mo bis Fr, 09–12 Uhr
Vorgehen beim Auftreten eines COVID-19 Falles
Informieren Sie die Hochschule, damit Vorsorge getroffen werden kann, soweit das möglich ist.
Vor allem gilt:
Was hat ein Mitglied der Hochschule (Lehrende, Studierende, Verwaltungsmitarbeiter) zu tun, wenn es positiv getestet wurde?
- striktes Betretungsverbot für die Hochschule.
- Dieses Betretungsverbot gilt übrigens bereits dann, wenn Sie die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Das weitere Verfahren legen das Gesundheitsamt und Ärzte fest. Bitte informieren Sie die Hochschule, damit hier unterstützt werden kann.
Corona-Warn-App
Bitte verwenden Sie soweit es irgend möglich ist die von der Bundesregierung herausgegebene Corona-Warn-App und geben Sie in der Warn-App auch Testergebnisse frei. Bitte weisen Sie auch andere Beteiligte auf diese Möglichkeit hin. Es dürfte im Moment der schnellste Weg sein, über Infektionen im eigenen Umfeld informiert zu werden und sich gezielt auch testen zu lassen. Dies dient dem eigenen Schutz und dem Schutz aller anderen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hmdk-stuttgart.de/corona-covid-19/positives-in-zeiten-der-pandemie/
Schnelltests
Tests sind im Testzentrum neben der Staatsoper (Nähe Fußgängerunterführung) wieder unentgeltlich möglich. Dort können sich Mitglieder der HMDK auf den Corona-Virus testen lassen. Uns wurde mitgeteilt, dass die Testmöglichkeit auch mehr als einmal in der Woche möglich ist. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.etermin.net/klhs („Kooperation Landeseinrichtungen – Antigenschnelltest“).
Stand 02.03.2022
Gasthörer*innen
Die HMDK Stuttgart kann im Sommersemester 2022 die Beantragung der Gasthörerschaft wieder anbieten.
Lehrformen im Sommersemester 2022
E-Learning stellt in besonderer Weise eine Erweiterung der bisherigen Präsenzlehre dar, in dem sie die Reichweite von Hochschullehrenden und Studierenden maximieren kann. Zudem unterstützt das E-Learning die Organisation von Lehrveranstaltungen sowie die veranstaltungsgebundene Kommunikation mit Studierenden.
Die Einzelheiten zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte den Einträgen im Vorlesungsverzeichnis und E-Learning (Moodle).
Bitte melden Sie sich ab sofort per E-Mail direkt bei den jeweiligen Dozierenden an, deren Seminare/Vorlesungen Sie besuchen möchten.
Überäume Ebene 2
Die Überäume in der Ebene 2 sind zum Infektionsschutz bis auf Weiteres in folgenden Zeitfenstern geöffnet:
Gruppe I (Räume 2.34–2.48):
4–7 Uhr | 9–12 Uhr | 14–17 Uhr | 19–22 Uhr
Gruppe II (Räume 2.49–2.59):
7–10 Uhr | 12–15 Uhr | 17–20 Uhr | 22–1 Uhr
Regelstudienzeit
Regelstudienzeiten wurde im Zuge der Coronaverordnungen verlängert. Dadurch entsteht jedoch kein Anspruch auf Unterrichtsverlängerungen in einzelnen Fächern. Es steht den Studierenden lediglich mehr Zeit für das vorgegebene Studienpensum zur Verfügung, d.h. es können beispielsweise einzelnen Fächer pausiert bzw. geschoben werden.
Internationale Studierende
Internationale Studierende müssen sich je nach Herkunftsland an die jeweils aktuell gültigen Einreise- und Quarantänebestimmungen halten.
Online-Lehrangebote finden Sie im E-Learning-Bereich.
Bitte melden Sie sich als Studierende dort zentral an.
zum E-Learning (Moodle)
https://learning.hmdk-stuttgart.de/
Download
Anleitung für den Zugang zum E-Learning (Moodle)
Stand: 10.09.2021
Angebote für Studierende im Bereich Musikergesundheit:
- speziell auf Musiker-/Künstler*innen zugeschnittene psychologische Beratung an unserer Hochschule – diese wurde infolge der momentan schwierigen Situation aktualisiert:
Es werden 10 Stunden vom AStA mitfinanziert, Sie selbst bezahlen in diesen ersten 10 Stunden nur 15 Euro pro Stunde. Die Psychologinnen sind beide auch Musikerinnen, kennen sich also im künstlerischen Bereich aus. Die Beratung steht allen Studierenden der Hochschule offen. Bitte melden Sie sich dafür direkt an bei: angelika.heydt(at)arcor(dot)de oder constanzemarggraf(at)gmx(dot)de - Beratung bei Alexandra Müller, die den Bereich Musiker-/Künstlergesundheit leitet. Sie versteht sich als eine Art Clearingstelle, an der gemeinsam geklärt wird, welche Möglichkeiten der Unterstützung im Moment am besten ist. Ebenso ist Frau Müller zuständig für alle musikphysiologischen Belange wie Aufrichtung, Bewegung, Schmerzen, Verspannung, Auftrittsängste etc. Bitte melden Sie sich unter: alexandra.mueller(at)hmdk-stuttgart(dot)de
- Musiker-/Künstlergesundheit-Beratung bei Prof. Dr. med. Uwe Reinhardt: Beratungen bei gesundheitlichen Problemen, die im Zusammenhang mit dem Instrumentalspiel stehen
Bitte melden Sie sich unter: uwereinhardt(at)googlemail(dot)com
Für die Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung gilt bis auf Weiteres das Folgende:
- Die Büros der Verwaltung dürfen nur aus zwingenden Gründen und nur mit Alltagsmasken aufgesucht werden. Bitte wenden Sie sich nach Möglichkeit nur per Telefon und E-Mail an die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung!
- Bitte nutzen Sie auch die blauen Postfächer im Nebenraum neben der Pforte z.B. für die Abgabe von Unterlagen!
Stand: 08.04.2022
Genehmigungen für Exkursionen und Dienstreisen sind unverändert durch die Hochschulleitung erforderlich. Die Genehmigung der Finanzierung reicht angesichts der ständigen Änderungen der Corona-Regelungen nicht aus. Genehmigungen setzen voraus, dass die verantwortliche Lehrkraft die Hygienebestimmungen und die möglichst weitgehende Umsetzung der Maskenpflicht sicherstellt. Dies gilt auch für gemeinsame Fahrten in PKW und Kleinbussen.
Stand: 24.02.2022
Öffentliche Veranstaltungen
Bitte informieren Sie sich in unserem Veranstaltungskalender.
Stand: 19.03.2021
Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage – noch bis September 2021
Die Folgen der Corona-Pandemie sind auch im studentischen Alltag deutlich zu spüren. Besonders trifft es Studierende, die auf Einkünfte aus Nebenjobs angewiesen sind. Durch die vielen Schließungen, zum Beispiel in der Gastronomie, ist vielen von ihnen eine wichtige Möglichkeit zur Finanzierung ihres Studiums weggebrochen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und das Deutsche Studentenwerk (DSW) haben daher vereinbart, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen auch im gesamten Sommersemester 2021 anzubieten. Anträge auf einen Zuschuss bis zu 500 Euro im Monat sind online möglich.
Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich und trotz fortdauerndem Bemühen in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Die Überbrückungshilfe ergänzt die bisher ergriffenen Initiativen zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen, durch COVID19 bedingten Ausnahmesituation.
Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. im Bezugsmonat schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Der Antrag kann gesondert für jeden Monat bis September 2021 gestellt werden. Immer unter der Voraussetzung, dass Sie nachweislich in einer pandemiebedingten finanziellen Notlage sind, ist jeweils eine Antragstellung für jeden neuen Monat möglich. Die Gründe für die Notlage müssen im Antragsmonat bis zum Tag vor der Antragstellung oder in den beiden Vormonaten entstanden sein. Liegt der ursprüngliche Grund länger zurück, müssen im o.a. Zeitraum eigene Bemühungen dokumentiert werden, die pandemiebedingte Notlage zu verbessern.
Online-Antragstellung Überbrückungshilfe: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Telefon: +49 800 26 23 003 | E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende(at)bmbf.bund(dot)de
Übersicht Corona-Nothilfen:
Studierendenwerk Stuttgart
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Studienfinanzierung in der aktuellen Corona-Situation, hat das Studierendenwerk Stuttgart in ihrer FAQ Studienfinanzierung, BAföG und Corona zusammengestellt.
KFW Studienkredit – Corona-Hilfe des BMBF:Finanzielle Unterstützung für Studierende durch die KfW
Benötigen Sie in der Corona-Krise finanzielle Unterstützung, weil plötzlich Einkünfte fehlen?
Dafür gibt’s den KfW-Studienkredit. Ein Förderkredit, bei dem Sie jeden Monat bis zu 650 Euro auf’s Girokonto erhalten – unabhängig von Ihrem Einkommen und dem Ihrer Eltern.
BAföG
Mit der BAföG-Reform gibt es seit dem Wintersemester 2020/2021 wesentliche Änderungen beim BAföG, wie z.B. eine Erhöhungen der Freibeträge und des Höchstsatzes. Wenn Sie bislang kein BAföG erhalten haben, könnten Sie nun welches bekommen. Sollten Ihre Eltern in der Corona-Situation Einkommenseinbußen erlitten haben und Ihnen deshalb nur einen verringerten Unterhaltsbetrag zahlen können, so besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Einkommensaktualisierung zu stellen und dadurch möglicherweise einen Anspruch zu erhalten.
Stipendien