Informationen zur Aufnahmeprüfung
Informationen zur Aufnahmeprüfung Master Rhetorik:
Vortrag, Diskussion, Gespräch
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Abgeschlossenes Studium in Sprecherziehung, Sprechwissenschaft oder Rhetorik an einer Musikhochschule oder an einer Universität, bzw. ein Studienabschluss mit dem Nachweis, wenigstens acht SWS im Bereich der angewandten Rhetorik (zum Beispiel: Rederhetorik, Gesprächsrhetorik, Moderation, Versammlungsleitung, Verhandlungsführung, Konfliktmoderation) studiert zu haben.
Absolventen des Studiengangs „Bachelor Sprechkunst und Sprecherziehung“ an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart, studieren im Falle der Zulassung den konsekutiven Master-Studiengang. Absolventen eines anderen Studienanschlusses werden im Falle der Zulassung mit dem nicht-konsekutiven Master-Studium beginnen.
Aufnahmeprüfungen finden immer nur für das kommenden Wintersemester statt. Anmeldefrist hierfür ist jeweils der 1. April (Ausschlussfrist).
Termin der Aufnahmeprüfung für Master Rhetorik zum WiSe 2023/24:
14.06.2024
ABLAUF DER AUFNAHMEPRÜFUNG
1. Teil – Prüfung im Hauptfach
- Freier Vortrag einer Überzeugungsrede zu einem aktuellen gesellschaftspolitischen
Thema (Dauer ca. 10 Minuten) - Analytische Stellungnahme zu der gehaltenen Rede
- Eignungsgespräch mit der Kommission
Das Bestehen der Prüfung im Hauptfach ist Voraussetzung für die Zulassung zur Allgemeinen Prüfung.
2. Teil - Allgemeine Prüfung
- Freier Vortrag selbst gewählter, vorbereiteter Texte, die Vers und Prosa aus wenigstens zwei Jahrhunderten enthalten müssen. Programmdauer ca. 5 Minuten.
- Ausführen von Improvisationsaufgaben aus dem Themenfeld der Rhetorik
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Anforderungen zur Aufnahmeprüfung
Anmeldung zur Aufnahmeprüfung nur online über die Startseite jeweils vom 1.3. bis 1.4.