Immatrikulation
Studiengebühren und Beiträge
Semesterbeitrag ab Wintersemester 2024/25:
Verwaltungskostenbeitrag | € 70,00 |
Studierendenwerksbeitrag | € 96,50 |
GESAMT | € 166,50 |
Bitte beachten Sie, dass eventuell zusätzlich Studiengebühren (z.B. für ausländische Studierende aus nicht EU- Ländern/nicht EWR Ländern, Zweitstudium, Konzertexamen etc.) anfallen können. Einzelheiten entnehmen Sie der Übersicht Gebühren und Beiträge und der Gebührensatzung im Downloadbereich.
Ist in einer Studien- und Prüfungsordnung (wie im Bereich Schulmusik) bestimmt, dass das Studium durch gleichzeitige Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgen muss oder kann, ist der Verwaltungskostenbeitrag nur an der Hochschule zu entrichten, bei welcher der Schwerpunkt des Studiums liegt.
Bitte überweisen Sie, unter Angabe des vollständigen Verwendungszwecks, auf das Konto der Landesoberkasse (LOK):
- Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
- Bank: LBBW / BW-Bank Stuttgart
- IBAN: DE02600501017495530102
- BIC/SWIFT: SOLADEST600
- Verwendungszweck:
8987200003227 – Matrikelnummer – Nachname, Vorname; WiSe/SoSe Jahr
Das bisherige Lastschriftverfahren ist derzeit leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie:
Die HMDK Stuttgart führt das Verfahren zur Gebührenerhebung (Semesterbeitrag + ggf. anfallende weitere Gebühren) inklusive Anhörung elektronisch durch.
Gebührenbescheide werden ausschließlich elektronisch übermittelt bzw. im Studierendenportal bereitgestellt (Karteikarte „Bescheide/Bescheinigungen“).
Gebühren und Beiträge, für die ein Gebührenbescheid nicht erforderlich ist, finden sich im Studierendenportal unter der Karteikarte „Zahlungen“.
Hierfür ist ein elektronischer Zugang iSd. § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) erforderlich.
Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bzw. der Bereitstellung einer E-Mail-Adresse durch die HMDK Stuttgart gilt der Zugang nach § 3a LVwVfG als eröffnet.
Sofern Sie glaubhaft machen, dass Ihnen die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist, sind Ausnahmeregelungen möglich.
Pro Semester ist ein Verwaltungskostenbeitrag nach § 12 Landeshochschulgebührengesetz in Höhe von aktuell € 70 für die Verwaltungsdienstleistungen zu zahlen.
Die Beitragspflicht für den Verwaltungskostenbeitrag entsteht mit Immatrikulation bzw. mit Beginn des jeweiligen Semesters, ohne dass es eines Gebührenbescheides bedarf. Der Verwaltungskostenbeitrag ist auch bei Beurlaubung zu bezahlen. Von der Beitragspflicht sind ausländische Studierende, die aufgrund eines Kooperationsabkommens (einschl. des Erasmus+ -Programms) an der Hochschule immatrikuliert sind, befreit.
Der Beitrag zum Studierendenwerk Stuttgart ist ein Solidarbeitrag, den jeder Studierende für ein Semester im Rahmen der Rückmeldung an die Hochschule zu bezahlen hat. Dies gilt auch dann, wenn man selbst das Leistungsangebot des Studierendenwerks nicht nutzen möchte oder kann (z.B. während eines Auslands- oder Urlaubssemesters). Nähere Informationen finden Sie rechts im Infoblatt des Studierendenwerks (DOWNLOAD). Die Höhe und Zusammensetzung des Studierendenwerksbeitrages entnehmen Sie bitte der aktuell geltenden Beitragsordnung des Studierendenwerks Stuttgart (siehe DOWNLOAD).
Sollten Sie weitere Fragen zum Studierendenwerksbeitrag oder der Beitragsordnung haben, so wenden Sie sich gerne an das Sekretariat des Studierendenwerk Stuttgarts unter info(at)sw-stuttgart(dot)de.
Der Studierendenwerksbeitrag kann bei Exmatrikulation auf Antrag unter besonderen Bedingungen und Fristen für das betreffende Studienhalbjahr rückerstattet werden. Näheres ist der aktuellen Beitragsordnung § 6 des Studierendenwerkes Stuttgart zu entnehmen.
Beitragsordnung des Studierendenwerks
Haben Sie die Rückmeldefrist nicht eingehalten, wird eine Säumnisgebühr in Höhe von derzeit € 40 fällig.
Neben den Semesterbeiträgen kommen weitere Lebenshaltungskosten hinzu. Laut dem Deutschen Studentenwerk (DSW) belaufen sich die Lebenshaltungskosten während des Studiums auf ca. € 750 im Monat (DSW, Juni 2019). In diesen Kosten sind Mietkosten (mit ca. € 300 der größte Posten), Kosten für Ernährung, Kleidung und Lernmittel, Fahrtkosten, Versicherungskosten sowie Kosten für Telefon, Internet, Fern- und Rundfunkgebühren sowie für Freizeitaktivitäten enthalten. Aber natürlich hängt der tatsächliche Bedarf immer von den individuellen Bedürfnissen und dem jeweiligen Studienort ab.
Rundfunkbeitrag: Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, muss Rundfunkgebühren bezahlen. Die für Studierende geltenden Regelungen finden Sie auf der Seite: Rundfunkbeitrag
KRANKENVERSICHERUNG
Für die Einschreibung bzw. Rückmeldung an der Musikhochschule Stuttgart benötigen Sie den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, da die Hochschule rechtlich verpflichtet ist, die versicherten Studierenden der zuständigen Krankenkasse zu melden. Hierzu ist folgendes zu beachten:
- Gesetzlich versicherte Studierende:
Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann bei den Eltern in der Familienversicherung weiter mitversichert sein. Wer nebenher jobbt oder im Rahmen z.B. eines Praktikums Geld verdient, sollte die Verdienstgrenze einhalten, da das sonst Auswirkungen auf die Familienversicherung hat bzw. Sie aus der Familienversicherung herausfallen.
Für nicht Familienversicherte gilt längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters der günstige Tarif der gesetzlichen studentischen Kranken- und Pflegeversicherung. - Infos des Deutschen Studierendenwerks
Für alle gesetzlich versicherten Studierenden gilt:
Bitte melden Sie der Krankenkasse, dass Sie jetzt an der HMDK Stuttgart studieren! - EU-Bürger mit einer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind grundsätzlich versicherungsfrei nach dem Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaft. Sie müssen sich aber dies durch eine gesetzliche Krankenversicherung, ebenso bestätigen lassen.
- Sofern Sie privat versichert sind (ob selbst oder als Familienangehöriger), benötigen Sie zwingend eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie mit Ihrer privaten Versicherungspolice zu einer gesetzlichen Krankenversicherung gehen und sich von dieser befreien lassen. Wichtig: Diese Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt für das gesamte Studium.
Das bedeutet für Sie folgendes:
Bitte legen Sie Ihre europäische Versicherungskarte (EHIC) oder Ihre private Versicherungskarte (plus den „Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse“) zusammen mit der Immatrikulations-Bescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vor um Ihren Versichertenstatus zu bestätigen.
Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung an die Hochschule (§199a Abs. 2 Satz 2 SGB V).
Rückmeldung
Erst nach der Bezahlung des Semesterbeitrags und eventuell anfallender Studiengebühren erfolgt Ihre Rückmeldung zum kommenden Semester durch das Studierendensekretariat (Frau Rabe, Raum 9.34).
Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrags und gegebenenfalls anfallender Studiengebühren. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Studierendenportal.
Achten Sie darauf, dass Sie den Verwendungszweck vollständig und korrekt angeben. Besonders wichtig ist die 13-stellige Nummer (Kassenzeichen). Eine Zuordnung Ihrer Zahlung zu unserer Hochschule ist sonst nicht möglich und verzögert die Rückmeldung enorm. Das ist für Sie sehr unangenehm, da Sie Ihre Studierendenkarte nicht validieren können und auch keine Bescheinigungen ausdrucken können und es werden Mahngebühren in Höhe von 40 Euro auf Sie zukommen.
Ihr Semesterbeitrag und eventl. Studiengebühren müssen spätestens am letzten Tag der Rückmeldefrist bei uns an der Hochschule eingehen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Vorgang bis zu 7 Werktage dauern kann, da das Geld zunächst an die Landesoberkasse geht und von dort an die einzelnen Hochschulen weitergeleitet wird.
Wichtiger Hinweis:
Ab dem Wintersemester 2023/24 wird das StudiTicket eingestellt, der Solidarbeitrag an den VVS entfällt. Damit setzt sich der Rückmeldebetrag/Semesterbeitrag (ohne Studiengebühr) wie folgt zusammen
ab Wintersemester 2024/25:
Verwaltungskostenbeitrag | € 70,00 |
Studierendenwerksbeitrag | € 96,50 |
GESAMT | € 166,50 |
plus eventuell anfallender Studiengebühren |
Bitte überweisen Sie, unter Angabe des korrekten Verwendungszwecks, auf das Konto der Landesoberkasse (LOK):
- Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg Stuttgart
- Bank: LBBW / BW-Bank Stuttgart
- IBAN: DE02600501017495530102
- BIC/SWIFT: SOLADEST600
- Verwendungszweck:
8987200003227 – Matrikelnummer – Nachname, Vorname; WiSe/SoSe Jahr
Zahlungstermine für die Rückmeldung sind:
- Sommersemester: 01.–19. Februar
- Wintersemester: 01.–19. Juli
Bitte kontrollieren Sie regelmäßig ihr Gebührenkonto, um Mahngebühren und Sperren bei Immatrikulation und Rückmeldung zu vermeiden.
Gesonderte Hinweise zu Gebühren und Beiträgen ergehen nicht.
QUICKLINKS
DOWNLOAD
Übersicht Gebühren und Beiträge
Beitragsordnung Studierendenwerk Stuttgart
Antrag auf Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
Infoschreiben zur Anpassung Beitragsordnung
Internationale Studiengebühren seit WiSe 2017/18
Auskunftsformular Internationale Studiengebühr
InterStip – Vergabe von Stipendien und Befreiung von Studiengebühren für internationale Studierende
VVS-Solidarbeitrag entfällt
Zum Wintersemester 2023/24 ändert sich die Zusammensetzung des Semesterbeitrags, da der VVS-Solidarbeitrag in Höhe von 48,20 Euro entfällt.
Damit entfällt auch die VVS-Semestermarke, also die Möglichkeit, den ÖPNV abends und am Wochenende kostenfrei zu nutzen.
Stattdessen gibt es andere Ticket-Angebote, bitte informieren Sie sich direkt auf den Webseiten des VVS und der SSB.
Ticket-Angebote für den öffentlichen Nahverkehr
- JugendTicketBW
- AusbildungsTicket 27/U27
- Deutschlandticket